Das Gericht hob am Freitag einstimmig ein Urteil auf, wonach es der 20-Jährigen untersagt war, ihrem elf Monate alten Sohn wegen möglicher Infektionsgefahr die Brust zu geben. Ein Richter hatte zuvor entschieden, dass die Mutter eine Gefahr für das Kind darstellen könne, weil sie kürzlich tätowiert worden war.
Die 20-Jährige hatte sich laut Medienberichten im vergangenen Monat Finger und Fuß tätowieren lassen. Der Fall kam durch einen Sorgerechtsstreit ins Rollen. Die vom Kindsvater getrennt lebende Mutter war vor Gericht gezogen, weil ihr Ex-Partner ihr den gemeinsamen Sohn nicht wieder zurückgebracht hatte. Während einer Anhörung hob der Richter hervor, dass die Frau Medikamente gegen eine postnatale Depression eingenommen und in der Vergangenheit länger Cannabis konsumiert habe.
In seinem Urteil vom 5. Juni ging der Richter außerdem auf die frisch gestochenen Tätowierungen der Frau ein, die trotz eines negativen HIV-Tests eine Gefahr für den Buben darstellen könnten, da eine Infektion sich erst nach drei Monaten sicher ausschließen lasse. In Abwägung der Vorteile des Stillens gegenüber einer lebenslangen Schädigung durch eine Infektion sei es im Interesse des Kindes, nicht gestillt zu werden.
Das Familiengericht urteilte nun jedoch, die Hinweise auf ein mögliches Risiko seien nicht ausreichend. Außerdem habe der Richter den emotionalen und körperlichen Nutzen des Stillens einerseits und mögliche negative Auswirkungen eines abrupten Still-Stopps andererseits nicht ausreichend gewürdigt. (APA)
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