Tabakprodukte, die zuvor hergestellt wurden und daher noch keine Warnhinweise führen müssen, dürfen in den Trafiken noch bis 20. Mai 2017 verkauft werden.
Vereinheitlichung von Zigarettenpackungen
Die EU-Tabakrichtlinie sieht unter anderem Verordnungen zur Vereinheitlichung von Zigarettenpackungen vor. Die Richtlinie enthält Vorschriften über Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen.
Mit Fotos von Krebsgeschwüren oder Raucherlungen soll eine abschreckende Wirkung insbesondere für Jugendliche erzielt werden. Die Warnhinweise müssen 65 Prozent der Vorder- und Rückseite von Verpackungen bedecken.
(APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.