Rauchen in der Gastronomie – ein Thema, das seit Jahren immer wieder für Diskussionsstoff sorgt. Dass man nicht mehr überall rauchen darf, wird von den meisten mittlerweile zwar akzeptiert. Doch nun kommt aber neue Bewegung in die Sache. Bislang konnten sich die Gastronomen entscheiden, ob sie rauchfrei sind oder den Raucher- vom Nichtraucherbereich abtrennen. Wobei der Hauptraum der Nichtraucherbereich sein muss. Ausgenommen sind Lokale unter 50 Quadratmeter und Lokale zwischen 50 und 80 Quadratmetern, in denen eine Trennung aus bau-, denkmalschutz- und feuerrechtlichen Gründen nicht möglich war. Doch dieses Gesetz, das an sich schon kompliziert genug ist, wurde nun weiter verkompliziert.
Erster Raum muss Nichtraucherraum sein
Anlass: Eine Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes. In seiner höchstgerichtlichen Entscheidung interpretiert er die bestehende Gesetzeslage und kommt zu dem Schluss, dass es nicht zumutbar ist, wenn ein Gast den Raucherbereich durchschreiten muss, um in den Nichtraucherbereich zu gelangen. Das heißt nun, der erste Raum eines Lokals darf künftig nicht mehr der ausgewiesene Raucherraum sein. Nach Schätzungen der Wirtschaftskammer betrifft diese neue Regelung in Vorarlberg rund 300 Betriebe. „Das ist nicht mehr praktikabel“, betonen Harald Furtner, Geschäftsführer der Sparte Tourismus in der Wirtschaftskammer und Juristin Nicole Okhowat-Lehner. Viele Wirte hätten aufgrund des Tabakgesetzes schon viel investiert. „Das Gesetz an sich war immer schon schwer auslegbar. Jetzt wird es noch unklarer“, sagt Furtner. Und man könne schließlich nicht von den Betrieben erwarten, dass sie sich erneut umorganisieren und Geld in die Hand nehmen. Furtner fordert deshalb eine neue gesetzliche Regelung, die endlich Klarheit schaffe.
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