Die ehemaligen SAir-Verwaltungsräte Andres Leuenberger und Antoine Höflinger verweigerten ebenso die Aussagen wie ihre am Vortag einvernommenen Kollegen. Ausnahmen waren einzelne Fragen in direktem Zusammenhang mit der Anklageschrift.
Am Dienstag hatten auch die ehemaligen Verwaltungsräte Gerhardt Fischer und Bénédict Hentsch vom Recht der Aussageverweigerung Gebrauch gemacht und auf nicht schuldig plädiert.
Er sei nicht schuldig, die Anklage gegen ihn sei grundlos, so Leuenberger in einer Stellungnahme vor der persönlichen Befragung. Er habe seine Aufgaben im Verwaltungsrat der SAirGroup stehts sehr erst genommen und die Entscheidungen im besten Wissen und Gewissen gefällt. Er wies die Anklage wegen Gläubigerschädigung und ungetreuer Geschäftsbesorgung entschieden zurück.
Für die Zahlungen an die belgische Fluggesellschaft Sabena habe es gewichtige wirtschaftliche und rechtliche Gründe gegeben, sagte Leuenberger. Die Sanierung beziehungsweise Restrukturierung der Tochter SAirLines sei korrekt abgewickelt worden. Er sei davon ausgegangen, dass die Angaben, auf die er sich bei Entscheidungen gestützt hatte, korrekt gewesen sei. Es sei ihm als Verwaltungsrat im Nebenamt nicht möglich gewesen, die Angaben im Detail nachzuprüfen.
Er habe stets daran geglaubt, dass die Maßnahmen dazu gedient hätten, die SAir wieder auf Kurs zu bringen, sagte der ehemalige Präsident des Wirtschaftsdachverbandes Economiesuisse. Leuenberger führte den Zusammenbruch der Fluggesellschaft auf die Attentate in den USA vom 11. September 2001. Dieses Ereignis habe zu einer massiven Wertvernichtung geführt.
Auch der vierte Angeklagte im Swissair-Prozess, der ehemalige SAir-Verwaltungsrat Antoine Höfliger, hat heute jede Aussage zur Sache verweigert. Höfligers Anwalt begründete das Schweigen am Mittwochnachmittag mit den erheblichen Risiken für spätere Zivilprozesse. Mit einer Aussage könnte mein Mandant im Strafverfahren nicht viel gewinnen, in den Zivilverfahren aber sehr viel verlieren. Höfliger hätte gerne ausgesagt, da er sich als unschuldig erachte, so der Verteidiger. Als sein Anwalt habe er ihm aber davon abgeraten. In den anstehenden Zivilverfahren wolle man die Beklagten für Schäden über mehrere 100 Mio. Franken (62 Mio. Euro) haftbar machen.
Wegen Gläubigerschädigung und ungetreuer Geschäftsbesorgung muss sich der gesamte Verwaltungsrat der zusammengebrochenen SAirGroup sowie Finanzchef Georges Schorderet vor Gericht verantworten. Konkret geht es um die Restrukturierung der Tochtergesellschaft SAirLines sowie Zahlungen an die belgische Fluggesellschaft Sabena.
Mit der Bündelung gesunder Geschäftsteile unter die Subholding der SAirLines seien der Muttergesellschaft Vermögenswerte in Milliardenhöhe entzogen worden. Damit sei den Aktionären ein Schaden von 1,177 Mrd. Franken (729 Mio. Euro) zugefügt worden. Die Zahlung an die Sabena seien á fonds perdus erfolgt.
Belgische Medien berichteten heute von einer schwarzen Kasse. Demnach hätten hochrangige Mitarbeiter der früheren belgischen Nationalairline Anfang der 90er-Jahre jährlich durchschnittlich rund 40.000 Franken Prämie erhalten. Das Geld kam vom Offshore-Paradies Bermudas, ausbezahlt via Luxemburg. Diese Zahlungen dauerten von 1992 bis 1997, sie wurden mit dem Einsteigen der Swissair bei der Sabena gestoppt. Ans Tageslicht kam es erst jetzt, fünf Jahre nachdem die belgische Airline im Strudel der Swissair-Pleite ebenfalls in Konkurs ging.
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