Das entschied das Amtsgericht Stuttgart am Donnerstag. Stocker scheiterte mit seinem Widerspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl. Er kündigte aber an, vor dem Landgericht Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen.
“Man muss das Grundgesetz vor der Justiz schützen”, sagte der streitbare Pensionist, der nach eigenen Angaben bereits rund 80 Demonstrationen gegen das 4,1 Milliarden Euro teure Bahnprojekt geleitet hat.
Die Richterin blieb mit ihrem Strafmaß von 30 Tagessätzen von 50 Euro unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 50 Tagessätzen von 80 Euro, also 4.000 Euro. Verteidiger Kugler hatte auf Freispruch plädiert und dabei auch auf die Bedeutung des Verfahrens für die Versammlungsfreiheit hingewiesen.
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