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Sturz eines Rennrad-Fahrers hatte gerichtliches Nachspiel

Bregenz (VN) - Ein Autolenker zwang im Mai einen Rennrad Sportler zu einem abruptem Ausweichmanöver, dem Rennrad-Fahrer wurden vor Gericht 4700 Euro zugesprochen.

Es ist sonnig und trocken, als die beiden Freunde im Mai eine Radtour unternehmen. Gegen 18.00 Uhr fahren sie mit ihren Rennrädern auf der Landesstraße L 2 in Langen Richtung Langener Ortszentrum. Als sie ihr Weg an einer Tankstelle vorbei führt, denken sich die Sportler nichts dabei. Schließlich haben sie Vorrang vor dem Pkw, der in der Ausfahrt wartet. Völlig unvermutet fährt die Lenkerin jedoch los und versperrt den beiden den Weg. Während der erste ausweichen kann, gerät der zweite ins Schleudern und verletzt sich.

„Der Radfahrer schlitterte rund 16 Meter über den Asphalt“, hält der Richter im Urteil fest. Prellungen und Bluterguss an der Hüfte, Abschürfungen und ein stark beschädigtes Rad sind die Folge. Auch die Kleidung hat einiges abbekommen. Rund 1300 Euro muss der Biker für eine neue Ausrüstung auf den Tisch legen.

Saison gelaufen

Trainieren kann der Rennradler den darauf folgenden Sommer nicht. 3500 Euro möchte er Schmerzengeld. Doch die Autofahrerin weigert sich. Sie behauptete, sie habe sich gewissenhaft davon überzeugt, dass ein gefahrloses Einfahren in die Straße möglich sei. „Dies ist aus technischer Sicht auszuschließen. Die Radler müssten in dem Fall eine Geschwindigkeit von weit über 100 km/h gehabt haben“, hält das technische Gutachten entgegen. Eine Rekonstruktion ergibt, dass die beiden Radfahrer höchstens 40 Meter vom Pkw entfernt waren, als dieser auf die Straße fuhr.

Beim Bezirksgericht Bregenz kommt man zu dem Schluss, dass die Frau die Geschwindigkeit der Zweiradfahrer unterschätzte. Dies gibt sie im Laufe des Prozesses auch zu. Sie berührte zwar keinen der Verkehrsteilnehmer, zwang jedoch den Wolfurter zu unvermitteltem Auslenken und Abbremsen. Somit Sieg für den Radler. 4700 Euro Schadenersatz und Schmerzengeld. Außerdem musste die Beklagte dem Gewinner die Prozesskosten von 2700 Euro bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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