Der zehnjährige Bub hatte sich bei dem Sturz aus dem Etagenbett seines Freundes schwere Kopf- und Hirnverletzungen zugezogen. Daraufhin verklagten seine Eltern die Gastfamilie, zunächst erfolgreich. Das Gericht der ersten Instanz kam zu dem Schluss, dass die Familie für den Unfall verantwortlich war, weil das Etagenbett keine Treppe und keine Schutzleiste hatte. Die Berufungsrichter widersprachen. Der Bub sei ein durchschnittlicher Zehnjähriger und das Bett nur 1,40 Meter hoch – da seien keine besonderen Vorkehrungen nötig.
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