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"Wie ein Plastiksack in der Luft" – Zeltverleiher kritisiert Veranstalter

Festzelt von Sturmböe mitgerissen - jetzt kommt Kritik vom Zeltverleiher.
Festzelt von Sturmböe mitgerissen - jetzt kommt Kritik vom Zeltverleiher. ©VOL.AT/Vlach
Eine Sturmböe hat am Sonntag für chaotische Szenen in Gaißau gesorgt. Ein Festzelt auf dem Fußballplatz wurde innerhalb weniger Sekunden durch die Luft gewirbelt, wobei sechs Personen leicht verletzt wurden. Der Zeltverleiher kritisiert die Feuerwehr.
Sturm reißt Festzelt in Gaißau um

Der Vorfall ereignete sich während einer Veranstaltung der Freiwilligen Feuerwehr Gaißau. Jetzt kommt Kritik vom Zeltverleiher Thomas Rohner, das berichtet der ORF Vorarlberg.

Feuerwehrmänner mit Zelt in die Luft gerissen

Feuerwehrkommandant Christoph Vonach beschreibt den Moment, als das Festzelt vom Sturm mitgerissen wurde, als völlig überraschend. "Einige Feuerwehrmänner versuchten noch, das Zelt festzuhalten, hatten aber keine Chance", berichtet Vonach. Die Männer wurden zusammen mit dem Zelt in die Luft gerissen und stürzten aus etwa zwei Metern Höhe zu Boden, wobei sie glücklicherweise nur leichte Verletzungen davontrugen.

Verantwortung und Haftungsfragen

Während Vonach betont, dass die Feuerwehr sich nichts habe zuschulden kommen lassen und die heftige Windböe nicht vorhersehbar gewesen sei, vertritt der Zeltverleiher Thomas Rohner eine andere Meinung. Er wirft den Veranstaltern "fahrlässiges Handeln" vor. Das Zelt sei auf der Hauptseite komplett offen gewesen, während die anderen drei Seiten geschlossen waren. "Das ist dann so, wie wenn man in einen Plastiksack hineinbläst, der fliegt dann auch davon", erklärt Rohner gegenüber dem ORF Vorarlberg. Seiner Ansicht nach hätten die Veranstalter das Zelt nicht öffnen dürfen.

Feuerwehrkommandant Vonach weist diese Vorwürfe zurück und erläutert, dass das Zelt geöffnet worden sei, weil man bereits mit den Aufräumarbeiten begonnen habe. Zudem habe es keine Unwetterwarnung gegeben, die auf die Gefahr hätte hindeuten können.

Der Zeltverleiher ist nach eigenen Angaben gegen Sturmschäden versichert. Dennoch wird sich nun vorrangig der Veranstalter mit der Haftungsfrage auseinandersetzen müssen. Zu klären ist, ob schuldhaftes Handeln vorliegt – etwa durch Fehler beim Aufbau des Zeltes. In diesem Fall würde der Veranstalter für entstandene Personen- und Sachschäden haften.

(VOL.AT)

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