Problematisch ist laut Perthold-Stoitzner bei den Gebührenbefreiungen, dass die Studenten von sich aus zu beurteilen haben, ob eine Beitragspflicht vorliegt oder nicht – mit weitreichenden Folgen: Wer trotz Verpflichtung nicht bezahlt, riskiert die Nichtigkeit von Prüfungen bzw. der Beurteilung von wissenschaftlichen Arbeiten sowie von Diplom- und Masterarbeiten, so die Expertin gegenüber der APA. Konsequenz: Zumindest im Zweifel sollte bezahlt werden.
Allerdings sieht das Universitätsgesetz (UG) keinen Rückzahlungsanspruch vor, ein privatrechtlicher Anspruch scheitere wiederum am öffentlich-rechtlichen Charakter der Beitragsvorschriften, so Perthold-Stoitzner. Dies sei “nicht nur unsachlich – und damit gleichheitswidrig -, sondern verstößt auch gegen das rechtsstaatliche Prinzip, das auch die Gewährung von Rechtssicherheit und Rechtsschutz gebietet”.
Beim Gebühren-Erlass kritisiert die Verfassungsrechtlerin die Einschränkung auf nur einige Gründe für Studienverzögerungen wie Krankheit oder Schwangerschaft. Wer aber etwa Angehörige pflege, dürfe nicht auf einen Erlass hoffen. Gleichheitsrechtlich geboten wäre daher eine “Öffnungsklausel” für andere wichtige Gründe.
Gleichheitsrechtlich bedenklich ist für die Juristin außerdem der Umstand, dass für außerordentliche Studenten die Gebührenbefreiung nicht gilt – obwohl sie typischerweise in weitaus geringerem Ausmaß Leistungen der Uni in Anspruch nehmen.
Generell ist die “offensichtlich in einer Ho-Ruck-Aktion” entstandene Gebühren-Neuregelung für Perthold-Stoitzner ein “besonders negatives Musterbeispiel dafür, was passieren kann, wenn alle verfassungsrechtlichen und legistischen Regeln über Bord geworfen werden, um kurzfristig politischen Gewinn zu lukrieren”.
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