Das berichtet die Tageszeitung “Österreich” in ihrer Dienstagausgabe. Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH), die die Kläger finanziell unterstützt, kündigt zudem an, dass noch Individualbeschwerden von Studenten weiterer Unis folgen werden.
Bisher wurde an der Uni Wien, der Wirtschaftsuniversität und der Technischen Uni Graz vom Senat beschlossen, dass künftig Studenten, die die Mindeststudienzeit um mehr als zwei Semester überschritten haben, und Nicht-EU-Bürger wieder 363,36 Euro pro Semester zahlen müssen. An sieben weiteren Unis steht die Entscheidung über den Antrag der Rektorate auf autonome Einhebung von Studiengebühren noch aus.
Abwenden der Studiengebühren durch Klage
Die Zahlungsaufforderungen der Unis werden zwar erst im Juni in den Postkästen der Studenten landen. Mittels Individualbeschwerde wollen die klagenden Studenten gemeinsam mit der Bundes-ÖH und lokalen Hochschülerschaften allerdings schon davor beim VfGH gegen die Studiengebühren Beschwerde einreichen.
Ein Individualantrag kann dann beim VfGH eingereicht werden, wenn eine Einzelperson meint, von einem Gesetz oder einer Verordnung aktuell, unmittelbar und direkt betroffen zu sein. Allerdings sind die formalen Hürden für einen Individualantrag sehr hoch. Ab dem Zeitpunkt, wo die Beschwerde eingeht, dauert ein Verfahren beim VfGH durchschnittlich acht bis neun Monate. “Wir werden uns bemühen, in der Frage der Studiengebühren rasch zu entscheiden. Aber der Hinweis sei gestattet, dass die Politik lange Zeit gehabt hätte, auf unsere Entscheidung vom Sommer 2011 zu reagieren”, so VfGH-Sprecher Christian Neuwirth.
Anfechtungen sind möglich
Zusätzlich können Studenten dann aktiv werden, wenn die Zahlungsaufforderung einlangt: Dabei müssten Studenten beim Rektorat einen Antrag auf Erlassung eines Bescheids stellen, gegen den sie dann beim Senat berufen können. Der Senat muss dann innerhalb weniger Wochen zu einer Entscheidung kommen. Diese wiederum kann innerhalb von sechs Wochen beim VfGH angefochten werden.
Dieser muss dann überprüfen, ob die Festschreibung autonomer Studienbeiträge in der Uni-Satzung verfassungswidrig ist oder nicht.
(APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.