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Streit zwischen Langzeithäftling und Republik

Ein kurioser Rechtsstreit zwischen einem Langzeithäftling und der Republik Österreich geht weiter. Juan Carlos C. hat den Staat auf Schmerzensgeld in der Höhe von 7.000 Euro geklagt, weil er laut seinen Angaben trotz eines Bandscheibenvorfalls in der Justizanstalt Graz-Karlau Hausmeistertätigkeiten verrichten musste. Dem gab das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz - rechtskräftig - statt.


Weil die Finanzprokuratur die Einspruchfrist versäumte, wurde die Entscheidung rechtskräftig. Da C. eine Bewilligung der Zwangsversteigerung über einige Liegenschaften in der Wiener City erwirkt hatte, wurde am Donnerstag am Bezirksgericht Innere Stadt die Zulässigkeit der Exekutionsführung verhandelt. Dabei wurde das Verfahren für geschlossen erklärt, das Urteil ergeht schriftlich und soll in wenigen Wochen vorliegen, wie eine Sprecherin der APA mitteilte.

Die Republik Österreich setzt sich mittels einer sogenannten Impugnationsklage gegen das Exekutionsbegehren zur Wehr. Ein solches Verfahren dient dazu, dem Verpflichteten die Möglichkeit einzuräumen, gegen den Vollstreckungsanspruch vorzugehen. Mit dem für Ende Juni in Aussicht genommenen Urteil wird nun festgestellt, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Exekution der Republik mittels Versteigerung von Objekten wie der Hofburg besteht oder nicht.

Der Rechtsstreit zwischen dem Langzeithäftling und der Republik geht bereits über Jahre. Im Zuge seiner Klage hatte C. auch rund 900 Euro Extravergütung für seine Arbeiten in der Justizanstalt gefordert. Dies wies das Gericht in Graz bereits im Dezember 2011 zurück.

Der “Gefängnis-Methusalem” hat mehr als 30 Jahre seines Lebens hinter Gittern verbracht, aktuell sitzt er in der Justizanstalt Stein. 1978 erschoss er bei einem Postüberfall einen Mann und wurde wegen mehrfachen Raubes und Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Im August 1989 brach er aus der Grazer Strafanstalt Karlau aus, während seiner Flucht entführte er eine Frau, die er mehrfach vergewaltigte.

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