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Streit um Maskenpause in Handel und Gastronomie

Streit um Maskenpause für Angestellte in Handel und Gastro.
Streit um Maskenpause für Angestellte in Handel und Gastro. ©VOL.AT/Mayer
Sollen den Angestellten in Gastronomie und Handel nach zwei Stunden Arbeit mit Maske 15 Minuten Pause zustehen? Gewerkschaft und SPÖ sagen Ja, WKÖ und Handelsverband sind dagegen.

Die Pause solle voll verpflichtend und voll bezahlt sein. Gerade für Teilzeitbeschäftigte sei diese Pause wichtig, da sie, wenn sie wie oft üblich nur sechs Stunden arbeiten, keinen Anspruch auf die gesetzliche, unbezahlte Pause haben.

SPÖ: Initiative im Parlament

Die SPÖ unterstützt die Gewerkschaftsforderung nach einer Maskenpause für Arbeitnehmer. Konkret solle den Beschäftigten im Handel und Tourismus nach einer Tragedauer von zwei Stunden eines Mund-Nasen-Schutzes eine verpflichtende und bezahlte Pause von 15 Minuten zur Verfügung stehen. SPÖ-Vize-Klubchef Jörg Leichtfried kündigte am Montag gegenüber der APA eine entsprechende Initiative im Parlament an. Insbesondere jetzt im Sommer sei die Tragedauer in Kombination mit den sommerlichen Temperaturen eine große Belastung für die Beschäftigten. Laut einer Umfrage der Gewerkschaft unterstütze eine große Mehrheit der Bevölkerung den Wunsch nach einer maskenfreien Pause.

WKÖ sieht keinen Handlungsbedarf

Die WKÖ sind hingegen keinen Handlungsbedarf. Es würden durch Betriebsvereinbarungen bereits "unterschiedliche mitarbeiterfreundliche Regelungen" bestehen, hieß es am Montag zur APA. Außerdem wäre der Vorschlag "in Hinblick auf Personalplanung und Anwesenheit in den Verkaufsräumen schlicht nicht umsetzbar".

Handelsverband: "Administrativer Supergau"

Auch der Handelsverband lehnt den Vorschlag ab. Gesetzliche oder kollektivvertragliche Regelungen über bezahlte Maskenpausen wären aus Sicht des Handels ein "administrativer Supergau für die krisengebeutelten Händler". Österreich sei "mit dem bestehenden Regelwerk bereits Komplexitätskaiser innerhalb der Europäischen Union", betonte die Arbeitgeberseite und lehnte weitere Vorgaben ab.

Viele Angestellten hinter Plexiglas

Betriebsvereinbarungen, in denen auch das Tragen von Masken geregelt sei, würden im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohnehin bereits je nach individuellem Erfordernis gelebt. Der Handelsverband verwies auch auf zahlreiche mitarbeiterfreundliche Sicherheitsvorkehrungen, welche die Belastung durch MNS-Masken abmilderten - so etwa Plexiglas-Schutzwände im Kassenbereich, wodurch die Beschäftigten in diesem Bereich gar keine Masken bräuchten. Ebenfalls zum Einsatz kämen Plexiglas-Visiere oder Kinnschutz.

Die individuelle Belastung im Handel sei je nach Warengruppe und Tätigkeit sehr unterschiedlich ausgeprägt. "Daher braucht es keine weitere Regelung mit der Gießkanne." Eine gewisse Eigenverantwortung aller Beteiligten - Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Kunden - müsse einfach zumutbar sein.

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(APA, Red.)

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