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Streit um Jagger-Ring nimmt kein Ende

Der Finder des Rings von Bianca Jagger pocht weiter auf Finderlohn. Eine Fristsetzung von 14 Tagen wurde vom Jagger-Anwalt abgelehnt. Notalls soll der Finderlohn international eingeklagt werden.
Bianca Jagger verlor 200.000 Euro Ring
Die Rufschädigungsklage des Finders ihres in Salzburg verlorenen, rund 200.000 Euro teuren Juwels hat ein Zivilrichter im September zwar abgewiesen. Der Bautechniker (47) will aber dagegen berufen und pocht weiterhin auf einen Finderlohn von 10.000 Euro. Innerhalb von 14 Tagen soll nun die Menschenrechtsaktivistin den Betrag auszahlen, ansonsten werde er ihn auf internationalem Wege einklagen, ließ er ihr in einem Brief ausrichten.

Seine Forderung untermauert der Anwalt des Salzburgers, Alexander Schuberth, mit einer Feststellung des Richters in dem Urteilsbeschluss. Demnach habe der Finder nach Kenntnis über den möglichen Wert vom Ausland aus zu Hause angerufen und noch am selben Tag, also unverzüglich, den Ring abgegeben. Das teilte Schuberth, gestern, Donnerstag, in dem Schreiben an Jaggers Anwalt Gabriel Lansky mit.

Der erhobene Einwand der mangelnden Unverzüglichkeit sei nun widerlegt, betonte Schuberth. Die unterschiedliche Rechtsmeinung der Streitparteien hatte den Ehrenbeleidigungsprozesses ausgelöst. Der Bautechniker hob das Schmuckstück am 22. August 2008 vor einem Hotel in der Stadt Salzburg auf. Er hielt den Ring anfangs für wertlos und schenkte ihn seiner damals zwölfjährigen Tochter zum Spielen. Als er in der Zeitung von dem angeblichen Wert las, ließ er den Ring zur Polizei bringen.

Doch Jaggers Anwalt verwies auf Paragraf 390 ABGB: Es sei deshalb kein Finderlohn zu zahlen, weil der Ring nicht unverzüglich abgegeben worden sei. Gegenüber Medien soll Lansky es als “lächerlich” und “Unfug” bezeichnet haben, dass der Salzburger den Ring anfangs für wertlos gehalten hat. Der Bautechniker fühlte sich beleidigt und klagte, weil diese “Behauptungen” eine Fundunterschlagung impliziert hätten.

Richter Walter Dalus kam jedoch am Landesgericht Salzburg zu dem Ergebnis, dass diese Worte “keine überspitzte Formulierung” darstellten und damit auch nicht die “Grenzen zulässiger, sachlicher Kritik überschritten” wurden. Zudem sei der Standpunkt, die Rückgabe des Rings sei nicht unverzüglich erfolgt, “legitim und stellt zumindest eine vertretbare Rechtsansicht dar”, stellte Dalus fest.

Lanskys Kanzleipartner Gerald Ganzger erklärte heute gegenüber der APA, dass Bianca Jagger zuletzt angeboten habe, 9.000 Euro Amnesty International und 1.000 Euro der Tochter des Finders zukommen zu lassen. Dieses Angebot habe der Salzburger jedoch abgelehnt. “Ein darüber hinausgehendes Anbot wird unsere Mandantin sicherlich nicht erstatten.” Den angekündigten Klageschritten sehe ihre Mandantin mit Gelassenheit entgegen. Der Rechtsvertreter des Finders hat bereits eine britische Anwaltskanzlei mit der rechtlichen Prüfung der Klage beauftragt. Sie wird vermutlich in London eingebracht, weil sich dort der Hauptwohnsitz der Ex-Frau von “Rolling Stone” Mick Jagger befindet.

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