Der Grazer Architekt soll laut dem neuesten Gutachten in vielen Fällen auf Vorentwürfe von Josef Krawina zurückgegriffen haben. Das Urteil soll neben der urherberrechtlichen Konsequenz auch finanzielle Folgen haben, da T-Shirts, Kataloge und sonstige Souvenirs mit dem Hinweis auf Krawina versehen werden müssten.
Der Rechtsstreit ist aber noch lange nicht beendet, da Georg Zanger, der Anwalt der Betreibergesellschaft, auf jeden Fall Einspruch gegen das Urteil erheben will.
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