Im Streit geht es darum, dass der Landwirt Walter Natter, Nachbar und Vorbesitzer des Grundstücks, auf dem das Einkaufszentrum errichtet werden soll, nunmehr gegen den Baubescheid für das Einkaufszentrum berufen hat. Dabei geht es primär um Lärmemissionen. Die Gemeindevertretung wird am 15. November 2010 über die Berufung entscheiden. Der Baubescheid war am 28. September 2010 auf Basis der Gutachten der Amtssachverständigen ergangen. Natter hat außerdem eine Aufsichtsbeschwerde bei der BH Bregenz eingebracht, in der er behauptet, dass die Bewilligung der Vorarbeiten für das Einkaufszentrum durch die Gemeinde Egg rechtswidrig erfolgt sei. Die KDW Immobilien GmbH und Co KG mit den Kommanditisten Richard Behmann und der Sutterlüty Gesellschaft mbH und Co will in das Einkaufszentrum KaDeW Kaufhaus der Wälder in Egg 14 Mill. Euro investieren. 2009 wurden zwei Grundstücke in Egg von Natter an Richard Behmann verkauft. In diesen Verträgen wurden Bebauungs- und Nutzungsbeschränkungen vereinbart. Diese werden alle eingehalten, so Rechtsanwalt Adolf Concin als Rechtsvertreter der KDW. Und Concin weiter: Sämtlichen Parteien war beim Abschlusses dieser Verträge bekannt, dass damit die Errichtung eines Einkaufszentrums bezweckt wird.
Eingehende Prüfung
Der Antrag für eine Betriebsanlagengenehmigung wurde am 22. Dezember 2009 eingebracht. Das Ermittlungsverfahren dauerte so Concin – acht Monate. Dabei seien die Einwendungen von Natter und der Nachbarschutz eingehend geprüft worden. Der positive Betriebsanlagengenehmigungsbescheid erging am 31. August 2010. Natter hat keine Berufung erhoben. Der Bescheid ist rechtskräftig. Auch der Bescheid über die naturschutzrechtliche Bewilligung hat Rechtskraft. Die KDW habe die Bewilligung von Vorarbeiten für konkret genannte Maßnahmen beantragt. Der Bürgermeister von Egg hat am 29. September 2010 mit Bescheid die Bewilligung zur Vornahme der folgenden Vorarbeiten bewilligt: Einfriedung und Baustelleneinrichtung, Erdaushub, Tiefengründung bzw. Bodenverbesserungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Baugrubensicherung. Bei Erlassung des Bescheides war offenkundig, dass ein Grund für die Zurückweisung des Bauantrages nicht vorliegt, meint Concin.
Eindeutig rechtswidrig
Das sieht Rechtsanwalt Philipp Längle, der Walter Natter vertritt, anders. Die Genehmigung der Vorarbeiten ist eindeutig rechtswidrig und hätte auf keinen Fall erteilt werden dürfen. Und was die Berufung gegen den eigentlichen Baubescheid für das Einkaufszentrum betrifft, führt Längle zu den VN aus: Walter Natter geht es nicht darum, hier etwas zu verzögern. Dass mein Mandat gegen einen offenkundig mangelhaft begründeten Baubescheid Berufung erhebt, ist ein Recht, das ihm als Nachbar im Baurecht zusteht.
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