AA

Streichung der Verjährungsfrist bei Kindesmissbrauch

Bregenz - Die Entscheidung im Landtag war einstimmig. Der Antrag für die Streichung der Verjährungsfrist bei Sexualdelikten mit Kindern und Jugendlichen wurde angenommen. | Hilfe! Sexuelle Gewalt!

Dies stellt einen Meilenstein für den Kinderschutz dar. Um Wirklichkeit zu werden, muss der Antrag allerdings auch auf Bundesebene angenommen werden. Hier ist auch mit Gegnern zu rechnen, wie die Initiatorin des Antrags Silvia Benzer (FPÖ) feststellt.

Währenddessen untersucht eine Expertengruppe, ob es Sinn macht, die Strafausmaße für Sexualtriebtäter zu erweitern. Ihre Ergebnisse darf man laut Landtagsvizepräsidentin Gabriele Nussbaumer (ÖVP) in den kommenden Wochen erwarten. Obwohl in dieser Richtung schon viel passiert sei, sehen Benzer und Nussbaumer in der Angleichung der Strafen für Sexualdelikte an Vermögensdelikte durchaus noch Handlungsbedarf. Als wichtig erachtet Nussbaumer, dass „bei den Menschen das Gefühl da ist, dass da mit gleichem Maß gemessen wird.”

Die Handzeichen der einstimmigen Landtagsentscheidung sind im VOL Live-Video dokumentiert. Zudem erläutern Benzer und Nussbaumer ihre Anliegen in Sachen Kinderschutz, den weiteren Weg des Antrags und ihre Meinung zu den Strafausmaßen. Und: was es mit der Expertengruppe auf sich hat.

Benzer und Nussbaumer sprechen zum Thema  Kindesmissbrauch

This video is not availabe anymoreFind more videos on https://www.vol.at/video

  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Streichung der Verjährungsfrist bei Kindesmissbrauch