Entscheidend sei, dass die Rückkehrberatung geschehe. Die Türe für die österreichischen NGOs stehe weiter offen. Diese bedauerten hingegen, Strasser sei keinen Schritt auf sie zugegangen. Die Caritas wird nun den Verfassungsgerichtshof einschalten.
Strasser betonte erneut, dass es sich um eine Rückkehrberatung, nicht um eine Rechtsberatung handle. „Wenn es Argumente für eine andere Vorgangsweise gibt, herbei“. Entscheidend sei, dass die Rückkehrberatung geschehe, sagte Strasser. Er betonte, dass auch die Rückkehrberatung der Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) nicht unentgeltlich erfolgt sei.
Der Innenminister sagte, dass Migrantenströme „nicht im Zielland lösbar“ seien, sondern im Herkunftsland. Die beste Lösung wäre es, „den Schleppern das Geschäft kaputt zu machen“. Zudem bestehe ein Zusammenhang zwischen Entwicklungs- und Migrationspolitik. Gefragt sei eine internationale Solidarität mit der Dritten und Vierten Welt.
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