Schruns. Wie berichtet, wird der Gamplaschgerweg asphaltiert. Daher ist der betreffende Streckenabschnitt vom 2. bis 6. November oberhalb der Abzweigung Latangerweg nochmals für den gesamten Verkehr gesperrt. Am Fest Allerheiligen, dem 1. November ist dieses Straßenstück allerdings befahrbar.
Für Kraftfahrer auf Österreichs Straßen gibt es vom 1. November bis 15. April des Folgejahres die Pflicht, ihr Fahrzeug für den Winter auszurüsten. Bei winterlichen Fahrbedingungen müssen die Autofahrer entweder Winterreifen an allen Rädern anbringen (bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis) oder, wenn sie mit Sommerreifen fahren, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Genehmigt ist das aber nur, wenn auf der Straße durchgängig oder fast durchgängig Schnee oder Eis liegt. Kann der mit Sommerreifen fahrende Autolenker bei einem Unfall nicht beweisen, dass sich derselbe Unfall auch mit Winterausrüstung ereignet hätte, ist er jedenfalls teilweise schuldig. Eine Strafe von 35 Euro droht dem, der auf winterlichen Fahrbahnen ohne Winterreifen verkehrt.
Quelle: Marktgemeinde Schruns
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