Ihm war vorgeworfen worden, er habe ein Zimmermädchen in einem Hotel der Stadt gewaltsam zu sexuellen Handlungen gezwungen. Grund für die Entscheidung des Richters war vermutlich nicht die bewiesene Unschuld Strauss-Kahns, sondern lediglich die mangelnde Glaubwürdigkeit der Geschädigten und einzigen Zeugin. Sie hatte in der Vergangenheit in anderen Angelegenheiten mehrfach gelogen und auch zu dem Tatverlauf widersprüchliche Angaben gemacht. Aus den Indizien lässt sich Rechtsexperten zufolge nicht ableiten, ob die sexuellen Handlungen erzwungen oder – wie von Strauss-Kahn behauptet – einvernehmlich waren.
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