Verteidigerin Astrid Nagel sprach empört von einem abenteuerlichen Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Eine derartige Anklage sei ihr zuvor in ihrer Laufbahn als Rechtsanwältin noch nie untergekommen.
Selbst Richter Andreas Böhler bezeichnete die Vorwürfe als haarsträubende Geschichte. Der Strafrichter sprach am Landesgericht Feldkirch den unbescholtenen Angeklagten von den angeklagten Vergehen der falschen Beweisaussage als Gerichtszeuge und der Vortäuschung einer Straftat frei. Die zuständige Staatsanwältin akzeptiert das Urteil, damit ist dieses rechtskräftig. Für den Fall eines Schuldspruchs hätte die mögliche Höchststrafe drei Jahre Gefängnis betragen.
Opfer oder Täter
Dem angeklagten Geschäftsmann wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, er habe als Zeuge in einem Unterhaltsverfahren vor einem Vorarlberger Bezirksgericht wahrheitswidrig behauptet, den in seinem Auftrag erstellten Scheidungsantrag gar nicht zu kennen. Damit habe er vorgetäuscht, Opfer einer Urkundenfälschung zu sein, und sich so strafbar gemacht. In seiner Urteilsbegründung sagte Richter Böhler aber, er glaube nicht, dass es so war, wie es die Anklagebehörde darstellt.
Geliebte wollte mehr Geld
Die Oberländer Geliebte des verheirateten Angeklagten hatte mehr Unterhalt für das gemeinsame Kind verlangt. Sie legte der Bezirkshauptmannschaft und dem Bezirksgericht einen Scheidungsantrag vor, den sie bereits 2012 von ihm erhalten haben will. Damit habe der Angeklagte ihr beweisen wollen, dass er sich endlich für sie scheiden lassen wolle.
Dem Papier war auch zu entnehmen, dass dem Angeklagten Gelder aus einer Liegenschaft zustehen. So begründete die Oberländerin ihren Anspruch auf höhere Alimente für das Kind. Der Scheidungsantrag war angeblich vom Angeklagten und einem Wiener Anwalt unterschrieben.
Nach Ansicht der Verteidigerin hat jedoch nicht ihr Mandant, sondern die frühere Geliebte den Scheidungsantrag gefälscht. Demnach hätte nur die 36-Jährige angeklagt werden dürfen.
Erfolgreicher Freispruch
Nagel machte darauf aufmerksam, dass der Angeklagte vom Anwalt den Scheidungsantrag hatte überprüfen lassen. Bei den Nachforschungen habe sich herausgestellt, dass der Wiener Anwalt das angebliche Scheidungspapier gar nicht erstellt habe. Der angeklagte Mandant wäre der Sache doch nicht nachgegangen, wenn er selbst das Papier gefälscht hätte, argumentierte die Bregenzer Rechtsanwältin. Sie beantragte erfolgreich einen Freispruch.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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