AA

Straffreie Drohung des verdächtigen Katzendiebs

Die 45-jährige Zeugin vermisst bis heute ihre Katze.
Die 45-jährige Zeugin vermisst bis heute ihre Katze. ©Symbolbild/Bilderbox
Angeklagter mit 29 Vorstrafen freigesprochen: Gericht wertete seine Drohung nicht als versuchte Nötigung, sondern nur als Unmutsäußerung.

Wenn sie ihn in einem Inserat noch einmal als Katzendieb verdächtige, werde er sie „halb erschlagen“. Das hat der Angeklagte nach Ansicht des Landesgerichts Feldkirch am 7. Juli 2015 am Telefon zu der 45-jährigen Frau gesagt. Dennoch wurde der 64-jährige Bregenzer gestern vom Vorwurf der versuchten Nötigung freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Karin Dragosits nimmt drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Was der mit 29 Vorstrafen belastete Angeklagte in seiner Wut gesagt hatte, wertete Richterin Judith Oberauer als milieubedingte Unmutsäußerung. Deshalb sei die Äußerung „strafrechtlich nicht relevant“. Für das Gericht sei „kein Schuldnachweis möglich“. Es sei also nicht erwiesen, dass er der Frau Angst machen wollte, um sie vor weiteren Inseraten abzuhalten. Verteidiger Jürgen Nagel meinte, es habe sich um „keine ernstgemeinte Drohung“ gehandelt. Angesichts der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten sei dessen „Aussage zu relativieren“. Der Frühpensionist mit den vielen Vorstrafen verwende offenbar „grobe Worte“, wenn er aufgebracht sei.

Nicht namentlich genannt

Die 45-jährige Zeugin vermisst bis heute ihre Katze. Sie hat den Angeklagten in einem Inserat auf einer Internetseite für kostenlose Werbeanzeigen verdächtigt, ihr die Katze gestohlen zu haben. Sie hat ihn nicht namentlich genannt, aber ihn mit der Bezeichnung Katzensammler gemeint.

Am 27. Juni stand die Frau mit Polizisten vor der Haustür des 64-Jährigen. Bei einer freiwilligen Nachschau wurde die Katze der Frau in der Wohnung des Bregenzers nicht gefunden. Er habe sechs Katzen gehabt und in der Zwischenzeit alle dem Tierheim übergeben, sagte der Angeklagte. Er habe nur noch einen Hund. Wegen seines Bruders stehe er zu Unrecht im Ruf, ein Katzensammler zu sein.

Deshalb habe er sich über die Beschuldigung im Internetinserat geärgert, berichtete der Angeklagte. Er habe die Inserentin angerufen und sie beschimpft, aber nicht bedroht. Der Angeklagte bestritt, ihr damit gedroht zu haben, sie für den Fall von weiteren Inseraten halb zu erschlagen. Das Gericht glaubte aber der Belastungszeugin.

Es könne sein, dass er die Frau als Drecksau und alte Funkenhexe beleidigt habe, räumte der Frühpensionist ein. Aber zu Drohungen lasse er sich angesichts seiner vielen Vorstrafen nicht mehr hinreißen. Denn er wolle nicht wieder im Gefängnis landen.

  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Straffreie Drohung des verdächtigen Katzendiebs