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Strafen im Salzburger Osterfestspiel-Prozess erhöht

Der frühere Technische Direktor der Salzburger Festspiele, Klaus Kretschmer
Der frühere Technische Direktor der Salzburger Festspiele, Klaus Kretschmer
Das Strafmaß für die beiden Angeklagten Klaus Kretschmer und Michael Dewitte wegen Malversationen bei den Osterfestspielen Salzburg ist heute, Montag, von einem Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz erhöht worden. Der teilweise geständige Kretschmer erhielt vier Jahre. Dewitte, der seine Unschuld beteuerte, bekam viereinhalb Jahre. Es handelt sich um unbedingte Freiheitsstrafen.


Im April dieses Jahres hatte der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerden der Beschuldigten bereits zurückgewiesen und damit den Schuldspruch bestätigt. Das erstinstanzliche Urteil hat ein Schöffensenat am Landesgericht Salzburg unter dem Vorsitz von Richterin Daniela Meniuk-Prossinger am 25. Februar 2014 gefällt. Der erstangeklagte ehemalige Technische Direktor der Salzburger Festspiele, Klaus Kretschmer, wurde wegen Untreue und gewerbsmäßigen schweren Betruges zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.

Der Zweitangeklagte, der frühere Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael Dewitte, fasste wegen Untreue eine Strafe von drei Jahren und zehn Monaten aus. Er hat dem Urteil zufolge als Osterfestspiel-Geschäftsführer unberechtigte Auszahlungen und Überweisungen im Zeitraum von August 2002 bis Juli 2009 getätigt. Kretschmer wurde diesbezüglich als Beitragstäter verurteilt, weil er die jeweiligen Zahlungen beanspruchte und die ihnen zugrunde liegenden Rechnungen ausstellte. Dem Urteil zufolge mussten Kretschmer und Dewitte an die Osterfestspiele GmbH jeweils 839.000 Euro Schadensersatz leisten, Dewitte noch zusätzlich 423.000 Euro.

Der Vorsitzende des Berufungssenates begründete heute die Erhöhung der Strafbemessung damit, dass vom Handlungs- und Gesinnungswert her ein hohes Maß an Schuld bestehe. Den beiden bisher unbescholtenen Angeklagten sei von den Arbeitgebern ein großes Vertrauen entgegen gebracht worden. Dies sei von den beiden wirtschaftlich ausgenutzt worden und dabei sei ein hoher Schaden entstanden.

Die Vorwürfe im Osterfestspiel-Strafprozess betrafen vorwiegend ungerechtfertigte Provisionen und Gehaltszahlungen. Kretschmer soll die Osterfestspiele GmbH und die Salzburger Festspiele laut Anklage um rund 1,5 Mio. Euro geschädigt haben, Dewitte die Osterfestspiele GmbH um rund 1,6 Mio. Euro. Dewitte hatte im Verfahren stets seine Unschuld beteuert. Er war nach Publikwerden von möglichen finanziellen Ungereimtheiten Ende 2009 von den Osterfestspielen entlassen worden. Kretschmer verlor Anfang 2010 seinen Job.

Die Anwälte der beiden Angeklagten und auch die Staatsanwaltschaft Salzburg hatten gegen das Strafmaß berufen. Die Verteidigung forderte eine mildere Strafe, die Staatsanwaltschaft eine höhere und hatte damit auch Erfolg. Der Verteidiger von Kretschmer, Rechtsanwalt Leopold Hirsch, hob als wesentliche Milderungsgründe neben der langen Verfahrensdauer von sechseinhalb Jahren die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten sowie eine erfolgte Schadenswiedergutmachung hervor. Zudem sei sein Mandant nach Publikwerden der Osterfestspiel-Affäre im Jahr 2010 von einer Brücke gestürzt und nach wie vor physisch und auch psychisch belastet.

Hirsch verwies auch auf die Verhältnismäßigkeit. Er zog einen Vergleich mit dem Urteil gegen Monika Rathgeber im Salzburger Finanzskandal. Diese habe bei einem Schaden von rund elf Mio. Euro drei Jahre teilbedingt erhalten. Zudem sei ihr eine elektronische Fußfessel genehmigt worden. Der Verteidiger von Dewitte, Rechtsanwalt Johann Eder, erklärte, sein Mandant habe aufgrund seiner finanziellen Situation noch keine Schadenswiedergutmachung leisten können. Als Folge der Ereignisse in der Causa könne er in seinem Beruf als Kulturmanager “weltweit und lebenslang” nicht mehr Fuß fassen. Eder sagte, Dewitte habe eine anspruchsvolle und erfolgreiche Arbeit in seiner Funktion als Geschäftsführer der Osterfestspiele geleistet. Er habe die technische Beratung von Kretschmer benötigt, er habe die Rechnungen bezahlt, die angefordert wurden. “Er hat sich mit keinem Euro persönlich bereichert.”

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