Strafe für Billig-Airline: Ausschnitt war zu tief – Frau darf nicht mitfliegen

Im Jahr 2019 wollte eine Frau am Flughafen von Palma de Mallorca nach Barcelona fliegen. Ein Besatzungsmitglied von Vueling verweigerte ihr jedoch die Mitreise, da der Ausschnitt ihres Bodys als unangemessen empfunden wurde. Die Frau und andere Passagiere protestierten, doch die Entscheidung blieb bestehen. Ein Vueling-Angestellter vermutete, die Frau trage einen Badeanzug.
Stellungnahme von Vueling
Ein Sprecher von Vueling erklärte gegenüber "The Mirror": "Die Transportbedingungen von Vueling dienen dazu, die Sicherheit aller Passagiere an Bord zu schützen und ihr Verhalten zum Wohle aller zu regeln. Dies gilt für Männer und Frauen gleichermaßen. Der Fluggast trug einen Badeanzug. Die Antwort auf die Aufforderung des Mitarbeiters war beleidigend, und nur deshalb wurde beschlossen, die zuständigen Behörden einzuschalten und ihr den Flug zu verweigern". Augenzeugen berichteten jedoch, dass die Frau ruhig geblieben sei.
Strafe wegen Diskriminierung
Der spanische Verbraucherschutzverband Facua meldete den Fall bei der spanischen Agentur für Flugsicherheit AESA. Diese entschied, dass es sich um eine diskriminierende Praxis mit sexistischen Untertönen handele. Es gebe keine Vorschriften, die den Zutritt von Passagieren aufgrund ihrer Kleidung verbieten, solange diese nicht gegen die öffentliche Ordnung verstoße. AESA verhängte eine Geldstrafe von 28.000 Euro gegen Vueling. Zudem stellte AESA fest, dass die Fluggesellschaft die europäischen Vorschriften über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste bei Nichtbeförderung nicht eingehalten habe.
(VOL.AT)
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