Derartige Geschäfte sollten künftig auch mit Haftstrafen geahndet werden, sagte der Energiekommissar dem “Handelsblatt” (Freitagausgabe). Unternehmen solle zudem untersagt werden, den Preis durch künstliche Verknappung des Stromes in die Höhe zu treiben.
“Nächste Woche lege ich den Entwurf vor und hoffe, dass die Verordnung im September nächsten Jahres verabschiedet wird.” Darin sei auch eine Meldepflicht für alle Stromgeschäfte vorgesehen. Alle Daten müssten der Aufsichtsbehörde übermittelt werden, sagte Oettinger.
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