Wie der Republikanische Anwaltsverein am Sonntag mitteilte, wurden die Anzeigen von den Juristen sowohl in Eigeninitiative als auch im Namen betroffener Demonstranten gestellt. Die Strafanzeigen lauteten auf Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung.
Nach Erkenntnissen des Republikanischen Anwaltsvereins, der den Demonstranten beim G-8-Gipfel von Heiligendamm rechtlichen Beistand gewährt hatte, waren 1.146 Personen in den Gefangenen-Sammelstellen festgehalten worden. In den Drahtkäfigen mit Betonböden seien mitunter bis zu 20 Gefangene auf 25 Quadratmetern eingesperrt gewesen.
Das Vorgehen der Polizei stelle einen Verstoß gegen Artikel 1 (Menschenwürde) und 2 (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) des deutschen Grundgesetzes (Verfassung), gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die UN-Menschrechtscharta dar.
Dolzer wies darauf hin, dass das Landgericht Rostock bereits in einem Fall entschieden habe, dass die mehr als siebenstündige Ingewahrsamnahme eines Demonstranten rechtswidrig gewesen sei, weil spätestens nach gut zwei Stunden ein Richter über den Fortbestand des Freiheitsentzugs hätte entscheiden müssen.
Die Polizei hat dagegen betont, die Gefangenen-Sammelstellen und die Behandlung der Inhaftierten hätten in allen Punkten den gesetzlichen Erfordernissen entsprochen.
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