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Strafantrag gegen Tierschützer liegt vor

Erhebungen noch nicht abgeschlossen
Erhebungen noch nicht abgeschlossen ©APA (Vier Pfoten/Dylan Whiting)
Die zehn Tierschützer, gegen die eine Sonderkommission der Polizei über Jahre hinweg ermittelt hatte, werden sich vor Gericht verantworten müssen. Der Strafantrag umfasst 218 Seiten und soll auch den zentralen Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation nach dem sogenannten Mafia-Paragrafen enthalten. Die Aktivisten waren im Mai 2008 in U-Haft genommen und 104 Tage angehalten worden.

Sie sollen nach Ansicht der Sicherheitsbehörden eine Zelle der “Animal Liberation Front” (ALF) – einer militanten Tierrechtsbewegung – gebildet und versucht haben, auf Textil-Ketten, deren Sortiment Pelzbekleidung umfasste, mittels Brandstiftung, Sachbeschädigungen – etwa Buttersäure-Anschlägen – und gefährlicher Drohung bzw. schwerer Nötigung Druck auszuüben. Die Unternehmen sollen dadurch in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht gewesen sein. Von einem gesamten Sachschaden von bis zu 600.000 Euro war die Rede. Die Verdächtigen wiesen die Vorwürfe von Anfang an entschieden zurück.

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt betonte, es liege eine “Teilerledigung” vor. Ein Teil der Vorwürfe sei aus dem laufenden Verfahren ausgeschieden worden, bleibe aber weiter Ermittlungsgegenstand, so Behördensprecher Habitzl gegenüber der APA. Zum Umfang der nicht abgeschlossenen Erhebungen wollte er nichts sagen.

Der Strafantrag enthält auch den Vorwurf der Tierquälerei. Indem die Aktivisten zwischen dem 30. und 31. März 2008 das eiserne Tor zu einem Schweinestall in Bad Fischau-Brunn aufbrachen, sollen sie 400 Mastschweine in Panik versetzt haben, heißt es darin. In weiterer Folge hätten sie die Tiere “unnötiger Qualen ausgesetzt”, zumal diese “nicht in Freiheit zu leben imstande waren”. Laut Strafantrag soll der Großteil der befreiten Schweine verendet sein.

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