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Strache will Länderpakt zu Kindergarten-Kopftuchverbot

Neuerlicher Vorstoß von FPÖ-Vizekanzler
Neuerlicher Vorstoß von FPÖ-Vizekanzler ©APA
Die Bundesregierung versucht, das schon länger angekündigte Kopftuchverbot in Volksschulen und Kindergärten zumindest in letzteren Realität werden zu lassen.

Wie FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache gegenüber den Sonntag-Ausgaben mehrerer Zeitungen angekündigt hat, soll mit den Bundesländern noch im Sommer eine sogenannte 15a-Vereinbarung abgeschlossen werden.

Vorschlag kommt

Einen Vorschlag für eine Regelung in elementaren Bildungseinrichtungen soll es in den kommenden Wochen geben. Man wolle Kinder vor Symbolen und Kleidungsstücken schützen, die einen negativen Einfluss auf ihre Entwicklung im Kindesalter haben, heißt es in einer schriftlichen Unterlage aus Straches Büro. Das Kopftuchverbot in Kindergärten werde Mädchen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben in der österreichischen Gesellschaft ermöglichen.

Der FPÖ-Chef verwies darauf, dass auch in der Türkei das Kopftuch lange Zeit an staatlichen Schulen allgemein verboten war. Bis zur fünften Schulstufe gelte dies nach wie vor. “Das Kopftuch ist eindeutig ein Ausdruck des politischen Islam, dessen Einfluss wir in Österreich wieder zurückdrängen wollen und müssen. Wir dürfen nicht zulassen, dass junge Mädchen stigmatisiert und schon im Kindergarten sexualisiert werden”, argumentierte er gegen die Unterdrückung von Frauen.

“Kinderschutzgesetz” muss warten

Die ursprünglich angepeilte gesetzliche Regelung auch für die Schulen – Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sprach im April von einem “Kinderschutzgesetz” – dürfte hingegen noch länger auf sich warten lassen. Erst kürzlich hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) gegenüber dem “Standard” gemeint, dass es sich um “ein ziemlich komplexes Thema” handle, das viel Zeit brauche. Man sei derzeit noch in Gesprächen mit Außen-, Frauen- und Familienministerium, Ergebnisse könne man aber noch nicht vorlegen.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) würde jedenfalls “alle rechtlichen Mittel” gegen ein Kopftuchverbot in Volksschulen und Kindergärten ausschöpfen, sollte es kommen. Man will dabei bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) gehen, denn man werte ein solches Verbot als rechtswidrigen Eingriff in das Grundrecht auf freie Religionsausübung, wurde betont.

(APA)

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