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Strache will Kopftuch-Verbot auch an der Uni

Strache würde das Kopftuchverbot auf Universitäten ausweiten.
Strache würde das Kopftuchverbot auf Universitäten ausweiten. ©AP/APA
FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache wünscht sich in Österreich ein umfassendes Kopftuchverbot "analog zur Türkei", wie es dort bis zum AKP-Regime gegolten hat. Das erklärte er Donnerstagabend im "Talk im Hangar 7" von Servus TV. Bundeskanzler Sebastian Kurz, der mit ihm gemeinsam den Auftritt bestritt, pflichtete ihm bezüglich einer Ausweitung bei: "Wir sind da ganz auf einer Linie."
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“Ich bin und war immer der Meinung, dass in Bereichen des öffentlichen Schulsystems aber auch an der Universität und auch im öffentlichen Dienst so ein Kopftuchverbot analog zur Türkei auch sinnvoll ist”, sagte Strache zur Frage, warum das von der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung geplante Verbot nur an Kindergärten und Volksschulen, nicht aber etwa an Neuen Mittelschulen gelten soll. Was jetzt komme, sei nur ein erster Schritt. In seiner Zeit als Oppositionspolitiker hatte Strache diese Forderung immer wieder erhoben.

Verbot laut Verfassungsdienst zulässig

Kurz sprach von der Notwendigkeit einer Regelung, die politisch machbar sei, die rechtlich aber auch halte. Man brauche eine Verfassungsmehrheit und hoffe hier auf die SPÖ. Danach werde man sehen, welche weiteren Schritte man setze. Als “großes Problem” nannte er das Drängen von männlichen Mitschülern gegenüber Mädchen, sich zu verschleiern. Strache sah hier einen Zusammenhang mit dem politischen Islam.

Der Verfassungsdienst hält unterdessen ein Kopftuch-Verbot für Kinder in Kindergärten und Volksschulen aus grundrechtlicher Sicht für zulässig. In einem Kurzgutachten, das im Auftrag des Justizministeriums erstellt wurde, betont der Verfassungsdienst aber auch, dass ein solches Verbot religiöser Kopfbedeckungen für alle Glaubensrichtungen gelten müsste.

Die ÖVP-FPÖ-Regierung will ein Gesetz “zum Schutz von Kindern vor Symbolen und Kleidungsstücken mit problematischen politischen, religiösen oder weltanschaulichen Hintergründen” ausarbeiten, wie es im entsprechenden Ministerratsvortrag vom Mittwoch heißt. Es geht dabei etwa um “Symbole oder Kleidungsstücke, die zur Verhüllung oder Verbergung des Körpers aufgrund des Geschlechts diskriminierend eingesetzt werden”.

Bevor das konkrete Gesetz formuliert wird, schaute sich der Verfassungsdienst an, ob das Vorhaben mit den Grundrechten vereinbar ist. Die Juristen prüften – schon zu Beginn der Woche und grundsätzlicher gefasst – die Frage “der Zulässigkeit eines Verbotes religiöser Kopfbedeckungen für Kinder in Kindergärten und Volksschulen”. Ergebnis: Es sei “in einer ersten Einschätzung” davon auszugehen, “dass ein Verbot religiöser Kopfbedeckungen für Kinder in Kindergärten und Volksschulen, das unabhängig von der religiösen Überzeugung gilt, dem Grunde nach zulässig ist”.

Verbot könnte auch jüdische Kippa treffen

Ein Gesetz, das nur auf eine Glaubensrichtung gemünzt ist, ist also offenbar nach Ansicht des Verfassungsdienstes nicht möglich. Ein allgemeines Verbot religiöser Kopfbedeckungen könnte aber auch die jüdische Kippa treffen. Das ist freilich nicht geplant: In Regierungskreisen wird auf Anfrage bekräftigt, dass der Gesetzestext auf Gleichstellung abzielen soll, weil es ja nicht um ein religiöses Motiv gehe, sondern um eine Maßnahme gegen die Diskriminierung von Mädchen und Frauen mit gesellschafts- und integrationspolitischem Charakter.

Beurteilt hat der Verfassungsdienst die Frage jedenfalls im Zusammenhang mit verschiedenen Elementen der Europäische Menschenrechtskonvention, die in Österreich in Verfassungsrang steht: Religionsfreiheit, Recht auf Privatleben, Diskriminierungsverbot sowie dem Recht der Eltern, die Erziehung entsprechend ihren religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen. Zu einem Kopftuchverbot für Kinder in Kindergärten und Volksschulen gibt es noch keine Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), auch Judikatur des Verfassungsgerichtshofes gebe es noch nicht, betont der Verfassungsdienst.

Der EGMR hat demnach aber zum Beispiel ein allgemeines Kopftuchverbot für Studentinnen und Schülerinnen im Turnunterricht – das für alle unabhängig von ihren religiösen Überzeugungen gilt – für zulässig erachtet. Argumentiert wurde dies etwa mit der Wahrung der staatlichen Neutralität oder Gesundheits- und Sicherheitsgründen. Dabei ging es um Fälle in der Türkei und Frankreich.

(APA)

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