Strache ohne Anspruch auf Gehaltsfortzahlung

Der wegen der “Ibiza-Affäre” aus allen Ämtern und der Partei ausgeschiedene Johann Gudenus hat seinen Verzicht auf das Nationalratsmandat bereits im Parlament eingereicht. Das bestätigte ein Sprecher des Hohen Hauses am Mittwoch auf APA-Anfrage. Gudenus war zuletzt stellvertretender Klubobmann der Freiheitlichen und hatte bei der Nationalratswahl 2017 auf Platz 3 der Wiener Landesliste kandidiert.
Kickl bleibt wohl im Nationalrat
Noch weitgehend unbestätigt ist, ob die zurückgetretenen freiheitlichen Minister im Nationalrat Platz nehmen werden. Dem Vernehmen nach soll Herbert Kickl sein Mandat annehmen, er befand sich bei der Wahl auf Platz 3 der Bundesliste. Angeblich will er auch von seinem Rederecht bei der Sondersitzung am Montag Gebrauch machen. Auch der ehemalige Infrastrukturminister Norbert Hofer könnte dies tun, der auf dem zweiten Platz im Bund kandidierte.
Auch der ehemalige FPÖ-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs soll sein Nationalratsmandat annehmen. Für die zurückgetretenen Regierungsmitglieder verzichten müssten laut “Kurier” (Mittwoch-Ausgabe) die Abgeordneten Ricarda Berger, Alois Kainz und Christian Ries.
Nicht davon auszugehen ist, dass der einstige Spitzenkandidat, Ex-Parteichef und -Vizekanzler Heinz-Christian Strache, in den Nationalrat geht. In der FPÖ schloss man das von mehreren Seiten aus.
Strache ohne Anspruch auf Gehaltsfortzahlung
Der scheidende Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) hat keinen Anspruch auf eine Gehaltsfortzahlung. Auch die aus der Regierung ausscheidenden FP-Minister Norbert Hofer und Herbert Kickl können das auf sechs Monate befristete Arbeitslosengeld für Politiker nicht in Anspruch nehmen. Alle drei haben nämlich ein Rückkehrrecht in den Nationalrat.
Laut Bundesbezügegesetz (§6) steht Politikern, die aus dem Amt ausscheiden, für bis zu sechs Monate eine “Bezugsfortzahlung” von drei Viertel des regulären Einkommens zu. Im Fall von Vizekanzler Heinz-Christian Strache wären das knapp 15.000 Euro brutto, im Fall der Minister 13.400 Euro monatlich plus anteilige Sonderzahlungen.
Rückkehrrecht in Nationalrat
Allerdings können weder Strache, noch Kickl und Hofer die Gehaltsfortzahlung in Anspruch nehmen. Alle drei haben nämlich ein Rückkehrrecht in den Nationalrat, und das schließt eine Bezugsfortzahlung aus – und zwar auch dann, wenn das Mandat nicht angenommen wird, wie das im Fall von Vizekanzler Heinz-Christian Strache erwartet wird. Auch Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs kann ins Parlament zurückkehren.
Hartinger-Klein könnte Geldleistung beantragen
Ebenfalls keinen Anspruch auf das Übergangsgeld hat Verteidigungsminister Mario Kunasek, der in den steirischen Landtag als Klubobmann zurückkehren wird. Somit bleibt als mögliche Bezieherin der Gehaltsfortzahlung nur Sozialministerin Beate Hartinger-Klein. Ob sie die entsprechende Geldleistung beantragen wird, war am Mittwoch vorerst nicht zu erfahren. Hartinger-Klein erreicht im September jedenfalls das Pensionsalter von 60 Jahren und hätte dann keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung mehr.

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