Besagter Zwischenruf war vor fünf Jahren im Zuge eines Wahlkampfauftritts des bayerischen CSU-Ministerpräsidenten für die ÖVP am Grazer Hauptplatz von Gegendemonstranten der Gruppe Mayday 2000 erfolgt. Der Zwischenruf Stoiber ist ein Rassist war von der Behörde zunächst als Verletzung des öffentlichen Anstandes geahndet und gemeinsam mit Lärmerregung auch bestraft worden.
Der Rassismus-Vorwurf bezog sich laut Mayday auf Aussagen Stoibers, dass er sich auf deutschem Boden keine Gesellschaft vorstellen könne, die durchmischt und durchrasst sei und: Wir wollen nicht, dass sich hier Lebensformen etablieren, die nicht deutsch sind, wo man nicht unsere Bräuche pflegt. In zweiter Instanz bestätigte der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) die verhängten Strafen gegen acht Demonstranten mit der Begründung, der Zwischenruf hätte einen schweren Verstoß gegen die Schicklichkeit dargestellt.
Recht bekommen in der Berufung
Editz Zitz, Menschenrechtssprecherin der steirischen Grünen, freute sich über das Anfang November ergangene Urteil: Trotz der vielgerühmten steirisch-bayrischen Linie bleibt bei uns das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung erhalten, erklärte sie in einer Aussendung am Dienstag.