Der 25-jährige Sohn serbischer Zuwanderer sagte am Montag vor dem Stockholmer Oberlandesgericht auf Fragen des Staatsanwaltes lediglich: Ich schaffe es nicht.
Mijailovic war in erster Instanz zu lebenslanger Haft für das Attentat auf die 46-jährige Lindh verurteilt worden. Er hatte die sozialdemokratische Politikerin im letzten September im Stockholmer NK-Kaufhaus erstochen, als Lindh ohne Begleitung von Leibwächtern Kleidung einkaufen wollte.
Als offen gilt in dem auf drei Verhandlungstage angesetzten Revisionsverfahren, ob das Gericht Mijailovic wegen schwerer psychischer Störungen zum Tatzeitpunkt für nicht schuldfähig erklärt und in eine geschlossene psychiatrische Station einweist. Es würde damit einem Gutachten folgen, das nach dem Urteil der ersten Instanz erstellt wurde. Diese hatte sich bei der Verhängung der lebenslangen Haftstrafe auf ein anderes Gutachten berufen, in dem Mijailovic als schuldfähig eingestuft wurde.
Als Begründung für seinen Anschlag auf Schwedens populärste Politikerin mit einem Jagdmesser gab der Täter an, dass er bei der rein zufälligen Begegnung unter dem Zwang einer inneren Stimme gehandelt habe. Außerdem sei ihm kurz zuvor mehrfach erbetene psychiatrische Hilfe verweigert worden. Sein Anwalt Peter Althin sagte vor dem Amtsgericht, Mijailovic habe weder eine Tötungsabsicht bei dem Attentat gehabt noch die Konsequenzen der mehr als zehn Messerstiche abschätzen können.
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