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Stichwaffenverbot für Asylwerber - Geteilte Meinungen in Vorarlberg

©Lerch/Caritas
Asylwerbern soll durch das neue Waffenverbotsgesetz zukünftig verboten sein, Hieb- und Stichwaffen bei sich zu tragen. Dass das Verbot nicht für Einheimische gilt, ruft nun einige Kritiker auf den Plan.
Neues Waffengesetz

Der Entwurf der Novelle wurde durch eine EU-Richtlinie notwendig und ist am Montag in die Begutachtung gegangen, 2019 soll das Waffenverbotsgesetz in Kraft treten. Demnach sollen in Zukunft Magazine mit vielen Kugeln verboten werden. Außerdem dürfen Jäger bald mit Schalldämpfer arbeiten. Die Wogen gehen allerdings beim Hieb- und Stichwaffenverbot für Menschen aus Drittstaaten – dazu zählen auch Asylewrber und Asylberechtigte ohne Daueraufenthaltstitel – hoch. Bisher waren für diese Bevölkerungsgruppe lediglich Schusswaffen verboten.

Ungleichbehandlung

Manche sehen in der Novelle eine Ungleichbehandlung zwischen In- und Ausländern. Wie ORF Vorarlberg berichtet ist Bernd Klisch von der Caritas-Flüchtlingshilfe deshalb dafür, dass die geplanten Änderungen betreffend Hieb- und Stichwaffen für alle Personen gelten sollen.

Auch Vindex-GF Fahlbusch will in diesem Fall zwar nicht von Diskriminierung sprechen, gibt allerdings zu bedenken, dass in der Novelle durchaus die Symbolik enthalten sei, dass Asylwerber als potenziell gefährlich eingestuft werden sollten.

Der Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) verteidigt die Novelle mit dem Anstieg an Vorfällen, bei denen Hieb- und Stichwaffen beteiligt sind. In der Tat gab es 2017 59 solcher Delikte in Vorarlberg, im Jahr 2012 waren es 22.

Allerdings halten sich Tatverdächtige aus dem Ausland und dem Inland nahezu die Waage. Unter den 70 Tatverdächtigen waren 2017 zudem nur zwölf Asylwerber.

Nichts Verwerfliches am neuen Waffenverbot findet Verfassungsjurist Peter Bußjäger. Wenn der Gesetzgeber zwischen In- und Ausländern unterscheiden wolle, benötige es eine sachliche Grundlage. Diese sei aber mit der steigenden Zahl der Delikte gegeben.

FPÖ sieht richtige Balance

Ähnlicher Meinung ist auch FPÖ-Klubobmann Allgäuer: „Die Waffengesetznovelle, die die EU-Waffenrichtlinie in österreichisches Recht umsetzt, schafft die richtige Balance zwischen Sicherheitsbedürfnis, Verantwortung und Freiheitsrechten“.

„Die Begründung des Innenministers im Hinblick auf die Verschärfungen für Drittstaatsangehörige und Asylwerber, wonach es in der letzten Zeit zu einer eklatanten Zunahme an Delikten gegen Leib und Leben mit Stichwaffen im Bereich von Asylwerbern gekommen ist, ist nachvollziehbar und sollte auch von der Caritas zur Kenntnis genommen werden“, so Allgäuer.

(Red.)

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