Stichtag für Wien-Wahl 2025 steht fest

Die Ausschreibung der Wien-Wahl am 27. April durch Michael Ludwig (SPÖ) ist im Amtsblatt der Stadt Wien veröffentlicht worden. Das ist im Prinzip ein reiner Formalakt. Er hat jedoch konkrete Auswirkungen auf die Fristen. Denn die sind damit nun fix. Stichtag für die Wahl ist der Dienstag (28. Jänner). Er bestimmt etwa die Anzahl der Wahlberechtigten. Auch Termine für die Einreichfristen gibt es nun.
Wien-Wahl: 28. Jänner Stichtag
Der Stichtag regelt unter anderem den Zeitraum der Auflegung des Wählerverzeichnisses. Die Wahlberechtigten werden durch eine in jedem Wiener Wohnhaus angebrachte Hauskundmachung informiert. Versendet werden diese ab nächster Woche. Bis 27. Februar können dann auch Berichtigungen im Verzeichnis beantragt werden.
Das bedeutet etwa, dass Personen eine Eintragung oder auch eine Löschung urgieren können. Bis dieses Verfahren abgeschlossen ist, kann die exakte Zahl der Wahlberechtigten noch nicht verkündet werden. Es werden jedoch laut Rathaus rund 1,4 Mio. Wienerinnen und Wiener sein, die bei den Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen wahlberechtigt sind.
Grundsätzlich sind dies bei der Gemeinderatswahl all jene, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und den Hauptwohnsitz in Wien haben. Bei den Bezirksvertretungswahlen dürfen zudem auch Menschen mit der Staatsbürgerschaft eines EU-Landes zu den Urnen schreiten.
Einreichfristen für Parteien relevant
Für die Parteien sind die Einreichfristen von Relevanz. Es sind mehrere, da für Landesebene und Bezirke unterschiedliche gelten. Wahlvorschläge für Wahlkreise auf Gemeindeebene und Bezirksvertretungen müssen spätestens bis 28. Februar einlangen.
Die wahlwerbenden Gruppen müssen bis dahin auch Unterstützungserklärungen vorlegen. Mindestens 100 werden auf Gemeindeebene für die jeweiligen Wahlkreise verlangt, 50 sind es pro Bezirk bei den Bezirksvertretungen. Eine maßgebliche Ausnahme gibt es aber: Parteien, die schon im Gemeinderat oder in den Bezirken vertreten sind, müssen das nicht tun.
Wenige Tage später wird eine weitere relevante Frist ablaufen: Bis zum 3. März können die sogenannten Stadtwahlvorschläge für den Gemeinderat eingebracht werden. Sie sind bei der Stadtwahlbehörde zu deponieren.
Über die Landeslisten werden jenen Parteien Mandate im Gemeinderat zugewiesen, die die Hürde für einen Einzug geschafft haben. Der Fall ist dies, wenn sie in ganz Wien mindestens 5 Prozent der Stimmen erhalten.
Grüne suspendierten Gemeinderatsabgeordneten
Der Wiener Grünen-Gemeinderat Ömer Öztas - dessen Anwerbung von möglichen Anhängern für interne Kritik sorgte - ist als Mitglied der Partei vorerst suspendiert worden. Die Grünen haben einen entsprechenden Bericht des Online-"Standard" am Montag bestätigt. Gegen Öztas liegt ein Antrag auf Parteiausschluss vor. Er soll Unterstützer in die Partei "eingeschleust" haben, um seine Wiederwahl zu sichern. Diese dürfte nun vom Tisch sein.
Laut "Standard" kann der Mandatar innerhalb einer Frist zur Entscheidung Stellung nehmen und wird dies auch tun, wie es im Bericht heißt. Er hat bereits zuletzt festgehalten, dass er nichts Schlechtes darin findet, für sich zu werben. Er wehrt sich auch gegen den Vorwurf, Mitgliedsbeiträge für einige der betreffenden Personen - insgesamt soll er an die 100 in die Partei geholt haben - bezahlt zu haben.
Auf sein aktuelles Mandat hat das Verfahren keine Auswirkung. Eine Suspendierung im Zuge des Ausschlussverfahrens bedeutet laut dem Bericht jedoch, dass er bei der laufenden Listenerstellung der Grünen nicht kandidieren darf. Ein Wiedereinzug in den Gemeinderat wäre damit nicht möglich. Fixiert wird die Liste im Zuge einer Landesversammlung am 22. Februar.
(APA/Red)
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