Dazu wurde die Verordnung über die Kriterien für Bewerber um Einzelverträge mit den Krankenkassen so verändert, dass weibliche Frauenärzte bevorzugt werden können, falls es in einer Region keine entsprechenden Kassenärztinnen gibt. Eine dadurch entstehende Diskriminierung von Männern verneinte Stöger.
Vielmehr gehe es um das “Wahlrecht der Patientinnen”. Für viele Frauen seien männliche Frauenärzte eine Hürde, um zur gynäkologischen Untersuchung zu gehen, meinte Stöger. Weibliche Frauenärzte mit Kassenverträgen seien aber Mangelware, so gebe es beispielsweise in ganz Kärnten keine Gynäkologin mit einem Vertrag bei der Gebietskrankenkasse. Bisher sei es “schwierig” gewesen, Frauen bei der Bewerbung um einen Einzelvertrag mit der Krankenkasse vorzureihen.
Nun habe man in der entsprechenden Verordnung das Kriterium eingefügt, wonach in Versorgungsgebieten, wo es keine Frauenärztin gibt, weibliche Bewerber mit einem 10-Prozentpunkte-Bonus bewertet und so gegebenenfalls vorgereiht werden können. Dabei gehe es “nicht um die Diskriminierung von Männern”, das “entscheidende Kriterium ist das Wahlrecht der Patientinnen”, erklärte Stöger.
Auch Frauenministerin Heinisch-Hosek begrüßte die Änderung der Verordnung als “Schritt in die richtige Richtung”. Sie wolle die Leistung der männlichen Ärzte “nicht schmälern”, doch Frauen “sollen die Wahl haben”. Durch die Verordnung würde es gelingen, dass auch Frauen mit einem geringen Einkommen, die sich den Besuch einer Wahlärztin nicht leisten können, zu einer Kassenärztin gehen können.
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