Für Pensionisten gelten aufgrund der unterschiedlichen Sozialversicherungsbeiträge andere Beträge als für unselbstständige Beschäftigte.
Bisher zahlten Pensionisten bis zu einem Monatseinkommen von 975 Euro keine Steuer, diese Grenze wurde nun rückwirkend per 1. Jänner 2009 auf 1.067 Euro angehoben. Bis zu dieser Höhe sind die Bruttogehälter steuerfrei. Bei unselbstständig Beschäftigten beläuft sich die Grenze auf 16.871 Euro für Angestellte und 16.897 Euro für Arbeiter.
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