Steuern, Gebühren und Abgaben
Grundsteuer, Waagegebühren – Brückenwaage, Ausgleichsabgaben für fehlende Garagen und Abstellplätze sowie Abfallgebühren in der Marktgemeinde Schruns
GRUNDSTEUER
“Die Hebesätze für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe/
Grundstücke) sowie für die Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) bleiben
mit jeweils 500 v. H. gegenüber dem Vorjahr unverändert”, teilt die Marktgemeinde Schruns mit (einstimmiger Beschluss).
WAAGEGEBÜHREN – BRÜCKENWAAGE
Bei den Gebühren für das Wägen auf der Brückenwaage ändert sich gegenüber dem Vorjahr nichts (einstimmiger Beschluss).
AUSGLEICHSABGABEN FÜR FEHLENDE GARAGEN UND ABSTELLPLÄTZE
Es ergeben sich hier gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen (einstimmiger Beschluss).
ABFALLGEBÜHREN
Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich hier keine Veränderungen (einstimmiger Beschluss).
Die angeführten Neufestsetzungen sind mit Wirkung zum 1. Jänner 2012 in Kraft getreten.
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