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"Steuergeld nicht verjuxen"

Am späten Freitagabend unternahm die heimische Regierungsspitze auf Initiative von Bundeskanzler Werner Faymann den Versuch, die feine Grenze zwischen ertragreicher Veranlagung und unzulässiger Spekulation zu ziehen.
Klarere Regeln für Spekulationen mit Steuergeldern beschlossen

Finanzminister Josef Pröll (V) und die Staatssekretäre Andreas Schieder (S) und Josef Ostermayer (S) komplettierten die Politikerriege. Experten-Meinungen kamen von Nationalbankchef Ewald Nowotny, Rechnungshofpräsident Josef Moser und den Chefs der Finanzmarktaufsicht (FMA), Kurt Pribil und Helmut Ettl. Parallel dazu hat die Regierung auf Initiative von Finanzminister Pröll eine Arbeitsgruppe von Experten unter Leitung des Wirtschaftsuniversitäts-Professors Stefan Pichler eingesetzt, die bis Ende September Richtlinien für die Veranlagung der öffentlichen Hand erarbeiten soll. Aus Sicht des Finanzministers für alle, also auch für Länder und Gemeinden, die im Zuge der Finanzkrise nach riskanten Veranlagungen Geld verloren haben.

Bittere Erfahrungen

Auslöser der Diskussion ist die Veranlagungspolitik der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA), die die Gelder der Republik verwaltet. Sie hat über Jahre kurzfristige Gelder in sogenannte „Asset backed commercial Papers“ gesteckt. Diese waren von den Ratingagenturen mit dem bestmöglichen Rating (AAA) bewertet, galten damit damals als sicher und brachten laut Rechnungshof 685 Millionen Euro Ertrag. Nach Finanzkrise und der Neubewertung der Wertpapiere weltweit gelten sie aus heutiger Sicht als „Spekulationspapiere“. Kurz vor Redaktionsschluß wurden erste Ergebnisse des Spekulationgipfels bekannt: Demnach soll eine Expertengruppe bis Oktober definieren, in welche Produkte die Bundesfinanzierungsagentur Geld anlegen darf, kündigte Bundeskanzler Werner Faymann an. Klar sei schon jetzt, dass die ÖBFA künftig keine Kredite aufnehmen dürfe, nur um mit dem Geld zu spekulieren. Ein Beirat soll die Gebarung begleiten, FMA und OeNB die ÖBFA beraten.

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