Ein Sprecher des deutschen Finanzministeriums stellte am Freitag in Berlin klar, dass der Bund die Daten nicht selbst kaufen werde. Dies sei einzig Sache der Länder.
Der Bund unterstütze lediglich die Länder, indem er einen Kauf rechtlich bewerte. Auch könne er koordinierend tätig werden, wenn sich einzelne Bundesländer zum Daten-Kauf entscheiden sollten.
Baden-Württemberg will im Voraus übermittelte Auszüge der Daten dem deutschen Zentralamt für Steuern in Bonn zur Prüfung und abschließenden Bewertung übergeben, sagte der deutsche Staatsminister Helmut Rau der Deutschen Presse-Agentur dpa in Stuttgart. Sollte das Amt zu dem Schluss kommen, dass die Daten rechtssicher nutzbar sind, sollten sie auch verwertet werden.
Die Koalition aus CDU und FDP in Baden-Württemberg ist sich seit Wochen uneins darüber, ob der Kauf einer CD mit den Daten rechtlich zulässig wäre. Beide Seiten hätten nun zugestimmt, die Entscheidung an den Bund abzugeben, erklärte Rau. Auch mit dem deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble sei das Vorgehen abgesprochen, hieß es.
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