Die Ergebnisse des Zivilschutz-Probealarms im Vorjahr waren nach Angaben des Innenministeriums sehr zufrieden stellend. 8.126 Sirenen wurden auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet, wobei 99,56 Prozent der Sirenen “laut” gaben. In Niederösterreich fiel von insgesamt 2.400 Sirenen keine einzige aus, keine Ausfälle gab es ebenfalls im Burgenland und in Wien, zu geringfügigen Ausfällen kam es in Oberösterreich (0,43 Prozent), in der Steiermark (0,46 Prozent), in Vorarlberg (0,51 Prozent), in Salzburg (0,82 Prozent), in Kärnten (1,03 Prozent) und in Tirol (1,05 Prozent). Allgemein lagen 2008 die Ausfälle in den Bundesländern bei etwa 0,44 % (2008 bei ca. 0,37 %). Vereinzelt gab es auch Probleme hinsichtlich Hörbarkeit der Signale. Die Ausfälle wurden wieder zum Anlass genommen, Wartungs- und Reparaturarbeiten durchzuführen.
Österreich hat als eines der wenigen Länder in Europa sowohl ein flächendeckendes Sirenenwarnsystem als auch eine koordinierte Alarmierungsmöglichkeit über die Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Krisenkoordinationscenter des Innenministeriums. Diese Einrichtung ist für das von Bund und Ländern gemeinsam zu betreibende Warn- und Alarmsystem verantwortlich und zugleich Kontaktstelle für Katastrophen- und Krisenfälle im Ausland.
Österreich hat mit Deutschland, der Schweiz, mit Liechtenstein, Slowenien, Ungarn, der Slowakei, Tschechien, Kroatien und Jordanien Katastrophenhilfeabkommen abgeschlossen. Weiters laufen offizielle Verhandlungen mit Italien, Polen, der Ukraine, Belarus, Russland, Albanien, Aserbaidschan, Marokko, Algerien, und Tunesien.
Informationen über die Massenmedien einschließlich des ORF sollen dafür sorgen, dass der Probealarm am 3. Oktober 2009 nicht mit einem echten Alarm verwechselt wird und besorgte Bürger die Notrufnummern blockieren.
Das “Programm” sieht zwischen 12.00 und 12.45 Uhr vier Signale vor. Zunächst sollen für 15 Sekunden alle Sirenen “probeweise” heulen. Dann folgt ein drei Minuten anhaltender Dauerton, der im Ernstfall vor einer herannahenden Gefahr warnt. Hier sollte man in einer echten Krisensituation das Radio oder den Fernseher einschalten, um sich über entsprechende Verhaltensmaßnahmen zu informieren.
Ein 60 Sekunden dauernder auf- und abschwellender Heulton bedeutet anschließend “Alarm”. Im Ernstfall wären hier schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufzusuchen und die über Radio und TV durchgegebenen Maßnahmen zu befolgen. “Entwarnung” bedeutet der abschließende, eine Minute anhaltende Dauerton. Entsprechende Zusatzinformationen erfolgen wieder über Hörfunk und Fernsehen.
Die Funktionstüchtigkeit der Sirenen wird im Oktober in allen Bundesländern an Ort und Stelle überprüft. Das Ergebnis wird über die Bezirks- und Landeswarnzentralen an die Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Krisenkoordinationscenter des Innenministeriums weitergeleitet und ausgewertet.
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