25,9 Prozent dieser Verweigerer haben auch ein erhöhtes Ausfallrisiko, gemessen am KSV-Rating. Insgesamt setzt sich der Trend zum nachhaltigen Nichthinterlegen der vergangenen Jahre ungebrochen fort. Dies obwohl der Gesetzgeber den Unternehmen mit der Gewährung einer neunmonatigen Frist entgegenkommt (Stichtag: 31.09.2008).
Zumindest jedes zweite Unternehmen hinterlegt seine aktuellen Bilanzzahlen nicht ordnungsgemäß beim Firmenbuch, obwohl dies seit 1996 für Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben ist, so der KSV. “Zwar hinterlegten heuer bis zum Stichtag geringfügig mehr Unternehmen als im Vorjahr, die Lücke im Firmenbuch ist aber enorm. Gerade in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise ist es dringend notwendig, durch größtmögliche Transparenz das Vertrauen am Markt zu fördern. Leider haben die Unternehmen diese Möglichkeit vorläufig verstreichen lassen”, so KSV-Vorstand Johannes Nejedlik am Freitag. Die Möglichkeit bzw. mittlerweile die Verpflichtung elektronisch und damit einfacher und schneller zu hinterlegen war leider kein zusätzlicher Ansporn, um einschneidend mehr Unternehmen zur Veröffentlichung im Firmenbuch zu motivieren.
Unternehmen, die keine Lust dazu haben ihre aktuellen Bilanzen korrekt im Firmenbuch zu veröffentlichen, finden sich in allen Bundesländern allerdings in unterschiedlichem Ausmaß. Die meisten Hinterlegungsmuffel (prozentuell gemessen an allen hinterlegungspflichtigen Unternehmen im jeweiligen Bundesland) finden sich 2008 in Kärnten (75,6 Prozent), gefolgt von Wien (70,5 Prozent) und Niederösterreich (61,8 Prozent), die neben Oberösterreich auch die meisten hinterlegungspflichtigen Unternehmen aufweisen. Den viertschlechtesten Platz belegt die Steiermark (61,4 Prozent), gefolgt von Vorarlberg (59,0 Prozent) und dem Burgenland (57,3 Prozent). Die wenigsten schwarzen Schafe gibt es in Salzburg (52,3 Prozent), Tirol (46,0 Prozent) und Oberösterreich (44,3 Prozent).
Insolvente Unternehmen hinterlegen nur selten. Laut KSV-Statistik haben 95,9 Prozent der hinterlegungspflichtigen insolventen Firmen die aktuelle Bilanz erwartungsgemäß nicht veröffentlicht.
Die Höchststrafe von 3.600 Euro sei zu gering, um die Bilanzhinterlegungsmoral zu steigern bzw. ihr den Stellenwert zu verschaffen, der ihr in einer modernen Wirtschaftswelt zukäme”, so Nejedlik.
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