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Österreichs droht Verurteilung vor EuGH

Österreich droht eine Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof wegen seiner vor dem EU-Beitritt abgeschlossenen bilateralen Investitionsabkommen mit China, Russland, der Türkei, Südkorea, Kap Verde und Malaysia.

Diese Abkommen enthalten für die Investoren ein uneingeschränktes Recht auf unbeschränkte internationale Geldtransfers. Dies sei mit EU-Recht unvereinbar, erklärte der EuGH-Generalanwalt am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C 205/06).

Laut EU-Recht kann der EU-Ministerrat gegenüber Drittstaaten bis zu sechs Monate lang Schutzmaßnahmen erlassen. Auch aus Gründen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik kann der EU-Rat den Kapital- und Zahlungsverkehr einschränken, etwa um Finanzsanktionen gegen Länder, Regimes oder terroristische Organisationen zu erlassen. Weiters kann der EU-Rat unter bestimmten Umständen Investitionen oder Kapitaltransfers in Drittstaaten beschränken.

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