AA

Österreich und die Schweiz schließen Lücke für Steuerflüchtlinge

Ausländische Steuerflüchtlinge sollen sich künftig auch in der Schweiz und in Österreich nicht mehr hinter dem Bankgeheimnis verstecken können. Die Regierung in Bern gab am Freitag dem internationalen Druck nach und erklärte sich zur Übernahme des OECD-Standards bereit.

Auch Österreich kommt der OECD entgegen und lockert sein Bankgeheimnis gegenüber Anfragen aus dem Ausland. In Zukunft soll für Anfragen ausländischer Behörden auch ein «gut dokumentierter, begründeter Verdacht» auf ein Steuervergehen ausreichen, um von Österreich Konteninformationen zu erhalten.

Der Schweizer Bundespräsident Hans-Rudolf Merz gab den Kurswechsel der Regierung am Mittag vor den Presse bekannt. Demnach zieht die Schweiz ihren bisherigen Vorbehalt zum Informationsaustauschartikel 26 des OECD-Musterabkommens über die Zusammenarbeit in Steuersachen zurück. Dies bedeutet, dass die Schweiz in Fällen von Steuerhinterziehung ausländische Amtshilfegesuche künftig nicht mehr mit dem Hinweis auf das Bankgeheimnis ablehnen wird.

Der österreichische Finanzminister Josef Pröll erklärte am Freitag laut einem Bericht der Nachrichtenagentur APA, der Verdacht müsse von der Behörde, die ein Konto öffnen lassen will, gut dokumentiert sein. Damit müsse der Paragraf 38 im Bankwesengesetz, der im Verfassungsrang steht, nicht angepasst werden, sagte Pröll. Das Bankgeheimnis bleibe bestehen. Nur bei einigen der rund 80 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) werde es Anpassungen geben müssen.

Für das DBA mit Deutschland bedeute dies, dass Österreich in Zukunft schon bei begründetem Verdacht Informationen bereitstellen werde. «Aber was wir sicher nicht zulassen werden, ist, dass ein automatischer Informationszugriff ohne Verdacht ermöglicht wird», zitierte APA Pröll. Bisher wurden Konten in Österreich nur bei Strafverfahren geöffnet.

Zwtl: Merz: Interessengemeinschaft mit Steinbrück

Die Schweiz will die erweiterte Amtshilfepraxis in den DBA umsetzen, die nun neu ausgehandelt werden sollen. Dabei wird die Schweiz nach den Worten von Merz auch eine Reihe von Gegenforderungen stellen. Im Vordergrund stehen die Wahrung des Verfahrensschutzes sowie faire Übergangslösungen für bestehende Kunden des Finanzplatzes. Die Schweiz will dabei auf ein sogenanntes Grandfathering dringen, das die rückwirkende Anwendung der neuen Amtshilfepraxis verhindert. Zudem soll die Amtshilfe nur in konkreten und begründeten Einzelfällen gewährt werden. Der automatische Informationsaustausch werde von der Schweiz weiterhin entschieden abgelehnt.

Wirkung entfalten wird die neue Praxis erst, wenn die neuen DBA – die Schweiz hat ein Netz von rund 75 solcher Abkommen – in Kraft treten. Dabei wird auch das Parlament und möglicherweise das Volk mitreden können.

Nach dem Verzicht auf das Bankgeheimnis für ausländische Kunden sieht sich Bundespräsident Merz mit dem deutschen Finanzminister Peer Steinbrück in einer Interessengemeinschaft. Er habe natürlich jetzt auch ein Interesse daran, dass die anderen Finanzplätze die Spielregeln der OECD ebenfalls akzeptierten, sagte Merz. Auf die Peitsche, die Steinbrück der Schweiz angedroht hat, wolle er aber verzichten.

Nach Finanzzentren in Asien hatten am Donnerstag Liechtenstein und Andorra dem Druck großer Industriestaaten nachgegeben und Zusammenarbeit in Steuerfragen zugesichert.

 

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Wirtschaft
  • Österreich und die Schweiz schließen Lücke für Steuerflüchtlinge