Österreich müsse nun bis Mai Antwort erstatten, teilte die Kommission am Donnerstag mit. Ansonsten droht Österreich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Nach der entsprechenden EU-Richtlinie müssen die EU-Staaten alle zwei Jahre berichten, wie sie die EU-Rechtsvorschriften zur Regelung der Arbeitszeit von Lkw-Fahrern in innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Österreich hätte den Zweijahresbericht für 2005 und 2006 bis zum 30. September 2007 vorlegen müssen, habe diese Verpflichtung jedoch nicht erfüllt, erklärte die EU-Kommission.
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