Auch für Lettland wurden die Krisenunterstützungsmaßnahmen für weitere sechs Monate gewährt. Zur Ausweitung der “österreichischen Beihilferegelung für Kreditinstitute und einer lettischen Garantieregelung für Banken bis Ende 2010 heißt es, dass “dabei die Banken künftig stärker zur Kasse gebeten werden, wenn der Staat Kreditgarantien übernimmt”.
Künftig müssen die Banken höhere, nach ihrem Rating gestaffelte Entgelte für staatliche Garantien zahlen. Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen begrenzt und Banken dazu angehalten werden, sich letztlich ohne staatliche Unterstützung auf dem Markt zu refinanzieren.
Was die österreichische Beihilferegelung betrifft, sind vor allem Garantien für Interbankenkredite und Bankaktiva sowie Rekapitalisierungsmaßnahmen vorgesehen. Die vorgenommenen Änderungen betreffen nur die Bestimmungen über Garantien. Die gesamte österreichische Regelung wurde ursprünglich am 9. Dezember 2008 genehmigt und wäre normalerweise Ende dieses Monats ausgelaufen.
Nach Auffassung der Kommission entspricht die Regelung den Mitteilungen über staatliche Beihilfen für Banken während der Finanzkrise und den kürzlich geänderten Regeln für staatliche Garantien, die auf das schrittweise Auslaufen der Stützungsmaßnahmen für den Finanzsektor abzielen. Den neuen Regeln hat der Rat “Wirtschaft und Finanzen” am 18. Mai 2010 zugestimmt. Die verlängerten Maßnahmen seien “zielführend und verhältnismäßig”, betont die Kommission. Außerdem seien Laufzeit und Umfang begrenzt.
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