Sternwartepark in Währing: Keine Öffnung nach Bescheid
Das berichtet der Eigentümer, die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG). Eine ‘unkontrollierte’ Öffnung sei aufgrund des Naturschutzbescheides der Stadt Wien nicht möglich. Die, so die BIG, erfordert auf jeden Fall die Zustimmung des Mieters. Die Stadt jedoch hat das Areal als außerordentlich wertvolles innerstädtisches Biotop hervorgehoben. Es ist Heimat für seltene Pflanzen und Tiere, besonders Vögel. Daher verfügte die Behörde ein Verbot der generellen Öffnung des Sternwarteparks in Währing.
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