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Sterbetourismus stößt in der Schweiz auf Kritik

©BB
Die Sterbehilfe-Organisation Dignitas ist über die Grenzen der Schweiz hinaus ein Begriff. Weil ihre Dienste in der Schweiz anders als etwa in Österreich erlaubt sind, kommen immer mehr Menschen aus dem Ausland, um ihrem Leben mit Unterstützung der Sterbehelfer ein Ende zu setzen.

Doch neuerdings bekommt Dignitas Gegenwind: Seit eine seit Jahren von der Organisation angemietete Wohnung in Zürich gekündigt wurde, hat für die Sterbehelfer eine Odyssee rund um die Stadt begonnen.

Wo immer Dignitas sich niederlassen will, hagelt es Proteste der Nachbarn. Ihnen graut davor, dass mehrmals in der Woche fremde Menschen meist im Rollstuhl zu den Nachbarn gebracht werden und wenige Stunden später Polizei und Leichenwagen vorfahren. Auch in Leserbriefen gibt es Kritik an dem „Sterbetourismus“. Laut Umfragen ist zwar eine Mehrheit grundsätzlich für Sterbehilfe. Doch kaum jemand möchte, dass sie sich in seiner Nachbarschaft abspielt.

Für ihre ausländischen Klienten braucht Dignitas aber einen Platz, an dem sich diese zum Sterben niederlegen können. Das unterscheidet sie von einer anderen Organisation namens Exit, die nur Menschen betreut, die in der Schweiz wohnen und überwiegend zu Hause und damit unauffällig in den Freitod gehen. Ansonsten gleicht sich ihr Vorgehen jedoch weitgehend: Beide lassen von Vertrauensärzten das tödliches Natrium-Pentobarbital verschreiben. Ein Begleiter bleibt dann nach der Einnahme des Mittels bei den Hilfesuchenden, bis sie gestorben sind.

Dignitas-Chef Ludwig Minelli, der selten Anfragen von Journalisten beantwortet, schrieb vor einigen Tagen in der Wochenzeitung “Weltwoche”, in den vergangenen acht Jahren seien in der Zürcher Ein-Zimmer-Wohnung etwa 670 Menschen in den Freitod gegangen. “Fast alle von jenseits der Schweizer Grenze.” Nach ihrer Kündigung in Zürich zog Dignitas mit der Sterbewohnung in das nahe gelegene Dorf Stäfa, wo nach Aussagen der Nachbarn sechs gestorben sein sollen. Danach soll ein Sterbender in einem Hotel in Winterthur begleitet worden sein. Zuletzt verbot die Ostschweizer Gemeinde Bütschwil Dignitas ihre Aktivitäten.

Zwar beruht die Sterbehilfe in der Schweiz nur auf einer – allerdings vom Bundesgericht anerkannten – Gesetzeslücke. Da sie nicht ausdrücklich verboten ist, muten die Verbotsbegründungen der Gemeindeverwaltungen allerdings so kurios wie hilflos an. Weil Dignitas sich laut ihrer Website von den Suizid-willigen Menschen die Kosten ihrer Dienste in der Größenordnung von jeweils etwa 5.000 Schweizer Franken (3.000 Euro) ersetzen lässt, stufen die Gemeinden die Sterbebegleitung als gewerbliche Tätigkeit ein und ziehen kommunale Bauordnungen heran, die gewerbliche Tätigkeiten in Wohngebieten untersagen.

Darüber hinaus rufen die betroffenen Gemeinden nach einer gesetzlichen Regelung auf Bundesebene. Die Politik, im Moment ohnehin mit Wahlkampf beschäftigt, schreckt aber davor zurück. Wenn es nach Volkes Wille ginge, würde eine solche Regelung wohl auf ein Verbot der Freitodbegleitung für Menschen aus dem Ausland hinauslaufen. Wenn Menschen nur zum Sterben anreisten, sei es nicht möglich, die Ernsthaftigkeit des Selbstmord-Wunsches abzuklären, argumentiert etwa die kleine Evangelische Volkspartei. Jeder Staat müsse das Problem selber lösen, sagte dagegen der Schweizer Schauspieler Stefan Gubser, der kürzlich einen Film zu dem Thema gedreht hat. “Andererseits verstehe ich auch wieder jeden Deutschen, der sterben will, und es in seiner Heimat nicht kann. Es ist schwierig.”

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