Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) lehnt die von der Bioethikkommission empfohlene Lockerung des Verbotes des assistierten Selbstmords ab. Leben zu beenden widerspreche dem ärztlichen Berufsethos und dürfe nicht Bestandteil ärztlichen Handelns sein, verwies Präsident Artur Wechselberger am Donnerstag in einer Aussendung auf eine entsprechende Resolution der Ärzte. Vielmehr sei es die Pflicht jedes Arztes, so Wechselberger weiter, Leben zu erhalten und Sterbende palliativmedizinisch zu begleiten. Dazu sei ein umfassender Ausbau der Palliativmedizin in Österreich dringend erforderlich.
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