Zu dem Vorfall war es Ende Juli bei einem Zeltfest in Frohnleiten (Bezirk Graz-Umgebung) gekommen. Im Amtsdeutsch der Anzeige heißt es: “Sie haben einer Amtshandlung der Polizei als Unbeteiligter beigewohnt und neben den Beamten und den beteiligten Personen einen Darmwind (Furz) gelassen, was unter den Anwesenden zu großem Gelächter geführt hat.”
Der junge Mann habe damit gegen das Landessicherheitsgesetz verstoßen, wo es im Paragraf 2, dem sogenannten “Anstandsparagrafen” u.a. heißt: “Den öffentlichen Anstand verletzt, wer ein Verhalten setzt, das mit den allgemeinen Grundsätzen der Schicklichkeit nicht im Einklang steht und das einen groben Verstoß gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden Pflichten darstellt (…)”
Ein Grazer Anwalt sagte in dem Bericht, dass dieser Paragraf geschaffen wurde, “damit die Polizei eine Handhabe hat, wenn man ihr etwa den Stinkefinger zeigt”. “Während der Stinkefinger absichtlich gezeigt wird, kommt einem der Furz aber aus”, so der Grazer Anwalt weiter, der den jungen Steirer gerne gegen die BH Graz-Umgebung vertreten hätte. Der “Täter” wollte allerdings die Angelegenheit rasch aus der Welt schaffen und zahlte die 50 Euro.
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