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Steinhof wird erweitert

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Das Erholungsgebiet Steinhof wird um 15 Hektar Grünflächen des Otto-Wagner-Spitals erweitert. Das beliebte Freizeitareal werde dadurch von 27 auf 42 Hektar vergrößert.

Das erklärte Umweltstadträtin Ulli Sima am Donnerstag in einem gemeinsamen Pressegespräch mit Gesundheitsstadträtin Renate Brauner (beide S). Geplant sind die Anlage von neuen Wanderwegen, Sitzgelegenheiten und Aussichtsplätzen.

Die Flächen befinden sich nördlich des Otto-Wagner-Spitals. Mit der Widmung für Wald- und Wiesengürtel (SWW) seien diese 15 weiteren Hektar besonders geschützt und von jeglicher Verbauung freigehalten, meinte Sima. Im Prinzip soll die dazugewonnene Fläche so gestaltet werden wie das jetzige Steinhof-Areal. Wichtig sei, dass das große Erholungsgebiet einheitlich gestaltet werde, betonte die Umweltstadträtin. Bereits SPÖ-Bürgermeister Michael Häupl hatte sich in jungen Jahren seine ersten politischen Sporen im Widerstand gegen eine Verbauung der Steinhof-Gründe verdient.

Geplant ist etwa die Erschließung von zwei Kilometer nichtasphaltierten Wanderwegen durch die MA 49 (Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb). Aussichtsplätze auf Wien sollen eingerichtet und mit Tischen und Bänken ausgestattet werden.

Möglich ist die Erweiterung der Steinhof-Gründe durch einen neuen und von der Wiener Rathausopposition heftig kritisierten Flächungswidmungsplan der Stadt Wien. Der Anfang April vorgestellte Entwurf für die vom Jugendstil-Architekten Otto Wagner geplante Anlage im Bezirk Penzing war wiederholt von ÖVP und Grünen kritisiert worden, die das denkmalgeschützte Ensemble gefährdet sehen. Das Spital soll im Westen des Geländes konzentriert werden. Der nahezu spiegelgleiche Baubestand im Osten soll hingegen neu genutzt werden, etwa für Wohnbauten.

Mit der Vergrößerung der Steinhof-Gründe beweise die Stadt Wien, dass sie den Umweltschutz ernst nehme, sagte Brauner. Durch die Psychiatriereform würden in Zukunft einzelne Pavillons im östlichen Bereich des Otto-Wagner-Spitals nicht mehr medizinisch genutzt, was eine Neunutzung erlaube. Dieser Bereich solle aber unter „Wahrung des Denkmalschutzes“ neu gestaltet werden, meinte Brauner.

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