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Stefan Raab erneut vor Gericht

Über einen umstrittenen Gag von Stefan Raab hat das Amtsgericht München in einem Strafprozess verhandelt. Raab werden Beleidigung und Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz vorgeworfen.

Weil der 38-Jährige in seiner Pro-Sieben-Sendung „TV total“ eine Mutter als Drogen-Dealerin bezeichnet hatte.

Raab zeigte die Frau aus Frankfurt am Main bei der Einschulung ihrer Tochter mit einer Schultüte im Arm und sagte: „Unfassbar, oder? Die Dealer tarnen sich immer besser.“ Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft München soll Raab deshalb 150.000 Euro Strafe zahlen.

Zu der Verhandlung kam es, weil die zuständige Richterin gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bedenken hatte und sich selbst ein Bild von dem Fall machen wollte. Raab erschien allerdings nicht persönlich zur Verhandlung. Das Gericht hatte ihn von der Pflicht des persönlichen Erscheinens entbunden. Verhandlungsort ist München, weil der Sender Pro Sieben in Unterföhring bei München sitzt.

Die als Drogen-Dealerin verunglimpfte Frau war im März bereits mit einer Schmerzensgeldklage gegen den Moderator vor dem Landgericht Berlin gescheitert. Die Persönlichkeitsrechte der Klägerin seien nicht so schwer verletzt worden, dass die geforderten 90.000 Euro Entschädigung berechtigt seien, entschieden die Richter damals.

Raab kamen seine Witze auf anderer Leute Kosten bereits im vergangenen Dezember teuer zu stehen. Damals musste er nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) an die minderjährige Lisa Loch 70.000 Euro Schadenersatz zahlen, weil er sie wegen ihres Familiennamens durch den Dreck gezogen hatte.

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